Bundesgerichtshof verbietet KI-Erfinder – Roboter müssen weiterhin ihre kreativen Meisterleistungen hinten anstellen
In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet, dass Künstliche Intelligenz (KI) nicht länger als Erfinder in Patentanmeldungen auftreten darf. Das Gericht hat damit den Versuch eines US-KI-Forschers, einen fraktalen Behälter für Getränke oder Lebensmittel patentieren zu lassen, einen Riegel vorgeschoben.
Der Forscher, Stephen L. Thaler, hatte es gewagt, den Namen „Dabus“ (Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience) als Erfinder anzugeben – und das DPMA in München war natürlich wenig begeistert. Die Patentbehörde lehnte die Anmeldung ab und Thaler legte Beschwerde ein, in der Hoffnung, seine KI-Drohne irgendwie als Erfinder durchzubringen. Aber der BGH durchschaute den Schwindel und blieb hart.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass eine natürliche Person einen wesentlichen Beitrag zur Erfindung geleistet haben muss, um als Erfinder anerkannt zu werden. Und da bisherige KI-Systeme ohne menschliche Hilfe nicht wirklich in der Lage sind, wie wild nach technischen Lehren zu suchen, bleibt der Roboterarm vorerst außen vor.
Aber hey, der BGH ist nicht völlig herzlos! Stephen L. Thaler darf zumindest den Namen der KI in der Patentanmeldung ergänzen, um darauf hinzuweisen, dass sie bei der Erfindung eine Rolle gespielt hat. Ein kleiner Trostpreis für den KI-Forscher, der seit Jahren versucht, KI als Erfinder anzumelden und bisher immer scheiterte.
Wir können uns also weiterhin darauf freuen, dass menschliche Genies die Lorbeeren für ihre KI-Kreationen ernten dürfen. Roboter müssen vorerst weiterhin in der zweiten Reihe stehen und auf ihren großen Moment warten. Aber wer weiß, vielleicht kommt der Tag, an dem wir einen KI-Roboter als Erfinder feiern können. Bis dahin sollten wir uns darauf konzentrieren, unsere eigenen kreativen Fähigkeiten zu nutzen und nicht zu vergessen, wer die wahren Stars der Erfindungsgeschichte sind: wir Menschen!
Schlagwörter: KI + DPMA + Dabus
Wie bewerten Sie den Schreibstil des Artikels?
