Bundesnetzagentur erweitert Regulierungsrahmen für Glasfaserbetreiber

Die Bundesnetzagentur (kurz BNetzA) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen und den Regulierungsrahmen für Glasfaserbetreiber erweitert. Bisher galt dieser Rahmen nur für die Telekom Deutschland, doch nun sollen auch die Netzbetreiber Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus darunter fallen. Diese beiden Unternehmen sind gemeinsame Projekte der Deutschen Telekom und der EWE beziehungsweise des IFM Global Infrastructure Fund.

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass diese Firmen anderen Wettbewerbern Kapazitäten in ihren Leerrohren zur Verfügung stellen müssen. Um dies zu ermöglichen, soll das Gigabitgrundbuch, das im Infrastrukturatlas der Telekom verwendet wird, genutzt werden. Der Regulierer betont, dass es eine strenge Verpflichtung gibt, Interessenten für einen Zugang nicht zu benachteiligen. Zusätzliche Überwachungs- und Transparenzmaßnahmen werden eingeführt, um sicherzustellen, dass dies gewährleistet ist.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde damit begründet, dass den Zugangsnachfragern in den Ausbaugebieten der Gemeinschaftsunternehmen weiterhin ermöglicht werden sollte, die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden. Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich eine ähnliche Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt, die den offenen Netzzugang für die Telekom betrifft.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass mit dieser Maßnahme der Regulierungsrahmen im Bereich der Glasfaserinfrastruktur vervollständigt wird und einheitliche und transparente Zugangsbedingungen für Wettbewerber geschaffen werden. Die Entscheidung wurde von der EU-Kommission genehmigt und nach einer umfassenden Diskussion mit allen beteiligten Interessenvertretern getroffen. Die neuen Vorgaben gelten vorerst für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren.

Frederic Ufer, der im Namen des Branchenverbands VATM die Interessen der Telekom-Herausforderer vertritt, kritisiert allerdings, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis die Regulierungsbehörde ein deutliches Signal für einen fairen Wettbewerb gesendet hat. Die Verfügungen haben eine enorme Bedeutung, doch es sei auch eine umfassendere Regulierung erforderlich, um anderen Netzbetreibern einen fairen Wettbewerb mit der Telekom zu ermöglichen. Der VATM fordert seit langer Zeit eine verbesserte Nutzung verfügbarer Leerrohrkapazitäten. Ufer schlägt vor, eine Regelung einzuführen, die sicherstellt, dass das verpflichtete Unternehmen seinen Kunden die gleichen Einkaufskonditionen und Bedingungen anbietet wie bei seinem eigenen Vertrieb.

Insgesamt zeigt sich, dass die von der Bundesnetzagentur seit zwei Jahren praktizierte „Regulierung light“ im Glasfaserbereich zunehmend unzureichend ist. Es wird deutlich, dass eine umfassendere Regulierung notwendig ist, um einen fairen Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu gewährleisten.

Schlagwörter: Telekom Deutschland + VATM + NordWest

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  • 17. Juli 2024