{"id":14388,"date":"2025-09-23T06:47:44","date_gmt":"2025-09-23T06:47:44","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2025\/09\/23\/bka-und-biometrische-daten-streit-um-gesichter-die-nicht-gefragt-wurden\/"},"modified":"2025-09-23T06:47:44","modified_gmt":"2025-09-23T06:47:44","slug":"bka-und-biometrische-daten-streit-um-gesichter-die-nicht-gefragt-wurden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=14388","title":{"rendered":"\u201eBKA und biometrische Daten: Streit um Gesichter, die nicht gefragt wurden\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundeskriminalamt (BKA) geriet in eine kontroverse Diskussion, nachdem bekannt wurde, dass es biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank INPOL-Z ohne Zustimmung der betroffenen Personen an das Fraunhofer-Institut f\u00fcr Graphische Datenverarbeitung weitergegeben haben soll. Diese Daten wurden urspr\u00fcnglich f\u00fcr polizeiliche Ermittlungen gespeichert und nicht f\u00fcr Forschungsprojekte im Bereich der Gesichtserkennung. Der IT-Sicherheitsexperte Janik Besendorf sah in dieser Praxis eine zweckfremde Nutzung sensibler Daten und klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Dem Fall wurde durch den Chaos Computer Club (CCC) weitere Unterst\u00fctzung zugesprochen. Besendorfs Klage st\u00fctzt sich auf die These, dass das BKA sein Gesichtsbild, aufgenommen nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Jahr 2018, ohne rechtliche Grundlage weitergegeben habe. Er bef\u00fcrchtet, dass Millionen von Personen unwissentlich in solche Forschungsprojekte einbezogen wurden.<\/p>\n<p>Der Vorfall wurde bereits 2021 publik, nachdem der CCC-Sprecher Matthias Marx eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte. Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit leitete daraufhin eine Pr\u00fcfung ein. Nach \u00fcber zwei Jahren teilte die Beh\u00f6rde mit, die Vorgehensweise des BKA als problematisch einzustufen und ihre rechtlichen Bedenken an das BKA weitergeleitet zu haben. Eine anschlie\u00dfende Beschwerde Besendorfs blieb jedoch ohne Erfolg. Der Fall beleuchtet erneut die umstrittene Diskussion um den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung in Deutschland. Politische Initiativen streben oft die Einf\u00fchrung solcher Systeme an, w\u00e4hrend Datenschutzbeh\u00f6rden regelm\u00e4\u00dfig vor den damit verbundenen Risiken warnen. Ein k\u00fcrzlich aufgeworfener Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei im Sommer 2023, Fu\u00dfballstadien mit verst\u00e4rkter \u00dcberwachungstechnik einschlie\u00dflich automatisierter Gesichtserkennung auszustatten, f\u00fchrte zu neuerlichen Debatten und Verunsicherung. Mit der aktuellen Klage versucht Besendorf nun, juristisch zu kl\u00e4ren, ob das BKA durch die Weitergabe biometrischer Daten seine rechtlichen Befugnisse \u00fcberschritten hat.<\/p>\n<p>Die Kernfrage ist, ob das BKA im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse handelte oder ob es die Grenzen \u00fcberschreitet, indem es sensible personenbezogene Daten f\u00fcr Forschungszwecke weitergibt, ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Betroffenen. Dies wirft ethische und rechtliche Fragen bez\u00fcglich Datensicherheit, Transparenz und der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit solcher Ma\u00dfnahmen im Kontext des Schutzes privater Daten auf.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: BKA + Janik Besendorf + INPOL-Z<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskriminalamt (BKA) geriet in eine kontroverse Diskussion, nachdem bekannt wurde, dass es biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank INPOL-Z ohne Zustimmung der betroffenen Personen an das Fraunhofer-Institut f\u00fcr Graphische Datenverarbeitung weitergegeben haben soll. Diese Daten wurden urspr\u00fcnglich f\u00fcr polizeiliche Ermittlungen gespeichert und nicht f\u00fcr Forschungsprojekte im Bereich der Gesichtserkennung. 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