{"id":2237,"date":"2023-11-28T18:13:03","date_gmt":"2023-11-28T18:13:03","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2023\/11\/28\/meta-in-der-kritik-neues-bezahlmodell-sorgt-fuer-datenschutzbedenken\/"},"modified":"2023-11-28T18:13:03","modified_gmt":"2023-11-28T18:13:03","slug":"meta-in-der-kritik-neues-bezahlmodell-sorgt-fuer-datenschutzbedenken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=2237","title":{"rendered":"Meta in der Kritik: Neues Bezahlmodell sorgt f\u00fcr Datenschutzbedenken"},"content":{"rendered":"<p>Meta, das Mutterunternehmen von Facebook und Instagram, hat vor kurzem ein neues Bezahlmodell eingef\u00fchrt, das bei Datenschutzorganisationen und Datenschutzbeauftragten auf Kritik st\u00f6\u00dft. Die \u00f6sterreichische Datenschutzbeh\u00f6rde hat eine Beschwerde gegen Meta von der zivilgesellschaftlichen Organisation Noyb erhalten, die vom bekannten \u00f6sterreichischen Juristen Max Schrems gegr\u00fcndet wurde.<\/p>\n<p>Der Grund f\u00fcr die Beschwerde liegt in der Einf\u00fchrung des Bezahlmodells f\u00fcr Facebook und Instagram, die beide zum US-Internetkonzern Meta geh\u00f6ren. Im Oktober wurde das neue Modell gestartet, das europ\u00e4ischen Nutzern die Wahl l\u00e4sst: Sie k\u00f6nnen entweder der Verfolgung f\u00fcr personalisierte Werbung zustimmen oder eine Datenschutzgeb\u00fchr von bis zu 251,88 Euro pro Jahr f\u00fcr beide soziale Netzwerke zahlen.<\/p>\n<p>Noyb \u00e4u\u00dfert Bedenken, dass andere Unternehmen bald nachziehen k\u00f6nnten und der Datenschutz im Internet unerschwinglich wird. Meta hat \u00fcber Jahre hinweg das eigene Datamining als Vorteil f\u00fcr die Benutzer dargestellt. Im Juli f\u00e4llte der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das den Umgang des Plattformbetreibers mit Nutzerdaten f\u00fcr gezielte Werbung als rechtswidrig einstufte. Als Reaktion darauf haben die EU-Datenschutzbeauftragten Facebook und Instagram das Schalten solcher Werbung untersagt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Noyb versucht Meta mit den geforderten hohen Abonnementgeb\u00fchren ohne Tracking erneut, das EU-Recht zu umgehen. Die B\u00fcrgerrechtler erkl\u00e4ren, dass gem\u00e4\u00df der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Zustimmung zur personalisierten Werbung nur dann g\u00fcltig ist, wenn sie freiwillig erteilt wird. Mit diesem Vorgehen wird gew\u00e4hrleistet, dass Nutzer ihr Grundrecht auf Privatsph\u00e4re nur auf freiwilliger Basis aufgeben. Jedoch bewirkt der neue Ansatz von Meta genau das Gegenteil.<\/p>\n<p>Die monatliche Abonnementgeb\u00fchr von bis zu 12,99 Euro nur f\u00fcr Facebook ist absolut unangemessen: Der Konzern gibt selbst an, dass der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer in Europa zwischen dem dritten Quartal 2022 und 2023 bei 16,79 US-Dollar lag. Das entspricht einem Jahresumsatz von lediglich 62,88 Euro pro Benutzer.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Untersuchungen in der Online-Branche w\u00fcnschen sich lediglich drei Prozent der Nutzer, dass ihre Aktivit\u00e4ten verfolgt werden. Dennoch w\u00e4hlen \u00fcber 99 Prozent der Nutzer den Schutz ihrer Privatsph\u00e4re und entscheiden sich gegen eine Zahlung, wenn ihnen eine Geb\u00fchr angeboten wird. Noyb warnt davor, dass der Erfolg von Metas neuem Abonnementmodell einen Dominoeffekt ausl\u00f6sen k\u00f6nnte. Es gibt Anzeichen daf\u00fcr, dass TikTok bereits au\u00dferhalb der USA ein werbefreies Abonnement testet. Es besteht die M\u00f6glichkeit, dass andere Anbieter von Apps bald nachziehen, was zu einer Situation f\u00fchren k\u00f6nnte, in der der Online-Datenschutz unbezahlbar wird.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Google hat eine durchschnittliche Person etwa 35 Anwendungen auf ihrem Smartphone installiert. Falls alle App-Betreiber dem Vorbild von Meta folgen und eine vergleichbare Geb\u00fchr verlangen, w\u00fcrde jeder einzelne Nutzer j\u00e4hrlich mehrere Tausend Euro bezahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Max Schrems \u00e4u\u00dfert, dass es in der Vergangenheit Zeiten gab, in denen Grundrechte ausschlie\u00dflich den Wohlhabenden vorbehalten waren. Es sieht so aus, als ob Meta uns in eine Zeit zur\u00fcckversetzen m\u00f6chte, die mehr als hundert Jahre zur\u00fcckliegt.<\/p>\n<p>Anfang November hob der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Thomas Fuchs, hervor, dass die Meta-Bezahlmodelle hohen Anforderungen gerecht werden m\u00fcssen. Zu diesen Aspekten z\u00e4hlen die detaillierte Einwilligung, Transparenz und der Verzicht auf t\u00e4uschende Gestaltungsmittel. Aktuell \u00fcberpr\u00fcfen die Aufsichtsbeh\u00f6rden, ob Meta mit der geplanten Umsetzung die Anforderungen erf\u00fcllt und ob ein Angebot vorliegt, das den rechtlichen Bestimmungen entspricht.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Noyb + Meta + Datenschutzgeb\u00fchr<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meta, das Mutterunternehmen von Facebook und Instagram, hat vor kurzem ein neues Bezahlmodell eingef\u00fchrt, das bei Datenschutzorganisationen und Datenschutzbeauftragten auf Kritik st\u00f6\u00dft. Die \u00f6sterreichische Datenschutzbeh\u00f6rde hat eine Beschwerde gegen Meta von der zivilgesellschaftlichen Organisation Noyb erhalten, die vom bekannten \u00f6sterreichischen Juristen Max Schrems gegr\u00fcndet wurde. 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