{"id":2544,"date":"2023-12-06T16:03:59","date_gmt":"2023-12-06T16:03:59","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2023\/12\/06\/dns-resolver-sind-nicht-fuer-urheberrechtsverletzungen-verantwortlich\/"},"modified":"2023-12-06T16:03:59","modified_gmt":"2023-12-06T16:03:59","slug":"dns-resolver-sind-nicht-fuer-urheberrechtsverletzungen-verantwortlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=2544","title":{"rendered":"DNS-Resolver sind nicht f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen verantwortlich"},"content":{"rendered":"<p>Das Oberlandesgericht (OLG) K\u00f6ln hat entschieden, dass DNS-Resolver nicht f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen \u00fcber eine Domain im Netz verantwortlich gemacht werden k\u00f6nnen. Damit wurden vorherige Urteile aus Hamburg und Leipzig aufgehoben. Das OLG K\u00f6ln entschied zudem, dass Sony die Kosten f\u00fcr das Verfahren tragen muss. Dies stellt einen bedeutenden Erfolg f\u00fcr die private Stiftung Quad9 dar, die als DNS-Resolver fungiert und ihren Sitz in der Schweiz hat.<\/p>\n<p>Im Juni 2021 hatte Sony Deutschland vor dem Landgericht Hamburg eine vorl\u00e4ufige Verf\u00fcgung gegen Quad9 erwirkt. Quad9 wurde darin aufgefordert, die Aufl\u00f6sung der Warez-Domain Canna.to zu verhindern. Die Richter in Hamburg entzogen dem Resolver-Betreiber die Haftungsprivilegien, die normalerweise f\u00fcr Zugangsvermittler gelten. Im Hauptverfahren vor dem Landgericht Leipzig wurde Quad9 sogar als verantwortlich f\u00fcr die Urheberrechtsverletzungen eingestuft. Als Reaktion darauf f\u00fchrte Quad9 einen Deutschland-spezifischen Filter ein und sperrte schlie\u00dflich weltweit die Domain Canna.to, nachdem ein Ordnungsgeld angedroht wurde.<\/p>\n<p>Der 14. Senat am OLG Dresden hat nun die Entscheidungen der Richter in Hamburg und Leipzig aufgehoben. Die Richter betonten, dass ein DNS-Resolver-Dienst keine Handlung zur Wiedergabe ausf\u00fchrt, wenn er nach Erhalt eines Hinweises auf eine Rechtsverletzung die Umwandlung in eine IP-Adresse nicht blockiert. DNS-Resolver \u00fcbertragen keine Inhalte und speichern sie auch nicht. Ihre Funktion besteht ausschlie\u00dflich darin, Domains in IP-Adressen umzuwandeln. Die Richter stellten fest, dass Quad9 im Vergleich zu einem Zugangsprovider weiter von der eigentlichen Tat der Urheberrechtsverletzung entfernt ist. Dennoch profitiert Quad9 von den Haftungsprivilegien gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern f\u00fcr das Teilen von Online-Inhalten und dem Digital Service Act.<\/p>\n<p>Das OLG Dresden betont, dass der Digital Service Act den Status von DNS-Resolvern explizit klargestellt hat. Resolver geh\u00f6ren zu den Vermittlern, die lediglich als Durchleiter fungieren. Die Verantwortlichkeit f\u00fcr die Nutzung von Plattformen wie Youtube ist laut dem Urteil auf Hostinganbieter begrenzt. Die Tatsache, dass Quad9 Schutzma\u00dfnahmen gegen Schadsoftware anbietet, f\u00fchrt laut dem Urteil nicht zu einer aktiven Rolle und somit nicht zum Verlust des Haftungsprivilegs.<\/p>\n<p>Die Anw\u00e4lte von Sony behaupteten, dass Quad9 bereits Filtereinstellungen vorgenommen habe. Dadurch wurde ein negativer Pr\u00e4zedenzfall vermieden, wie es die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte bef\u00fcrchtet hatte. Dennoch besteht die Gefahr noch nicht g\u00e4nzlich abgewendet. Das Gericht erkennt die Option an, Resolver zu zwingen, Blockierungen vorzunehmen, falls es keine andere M\u00f6glichkeit gibt, Anspr\u00fcche durchzusetzen.<\/p>\n<p>Das OLG Dresden hat vorerst keine Revision gegen das Urteil genehmigt. Es besteht jedoch die M\u00f6glichkeit, dass Sonys Anw\u00e4lte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Auch Cloudflare plant, gegen das Urteil zugunsten seines DNS-Resolvers 1.1.1.1 eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Das Unternehmen m\u00f6chte kl\u00e4ren lassen, welche Funktionen Content Delivery Networks (CDNs) haben und inwieweit sie von Haftungsprivilegien profitieren.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: DNSResolver + Urheberrechtsverletzungen + Haftung<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberlandesgericht (OLG) K\u00f6ln hat entschieden, dass DNS-Resolver nicht f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen \u00fcber eine Domain im Netz verantwortlich gemacht werden k\u00f6nnen. Damit wurden vorherige Urteile aus Hamburg und Leipzig aufgehoben. Das OLG K\u00f6ln entschied zudem, dass Sony die Kosten f\u00fcr das Verfahren tragen muss. 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