{"id":5013,"date":"2024-02-25T17:44:12","date_gmt":"2024-02-25T17:44:12","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/02\/25\/gesundheitsdaten-in-der-forschung-chancen-und-risiken-fuer-den-datenschutz\/"},"modified":"2024-02-25T17:44:12","modified_gmt":"2024-02-25T17:44:12","slug":"gesundheitsdaten-in-der-forschung-chancen-und-risiken-fuer-den-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=5013","title":{"rendered":"Gesundheitsdaten in der Forschung: Chancen und Risiken f\u00fcr den Datenschutz"},"content":{"rendered":"<p>Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung k\u00f6nnen neue Erkenntnisse \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr Krankheiten gewonnen werden, was zu effizienteren Therapien und verbesserten Behandlungsm\u00f6glichkeiten f\u00fchrt. Das ist zumindest das Ziel des Zentrums f\u00fcr Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) in Bonn, das k\u00fcrzlich seine Er\u00f6ffnungsveranstaltung hatte. Doch bei dem Thema Gesundheitsdaten werden auch immer wieder Bedenken laut, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz.<\/p>\n<p>Ulrich Kelber, derzeit gesch\u00e4ftsf\u00fchrend amtierender Bundesbeauftragter f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit, betonte bei der Veranstaltung die Bedeutung der Forschung mit medizinischen Daten. In seinem Vortrag reflektierte Kelber die Herausforderungen, die er w\u00e4hrend seiner Amtszeit als Datensch\u00fctzer gemeistert hat. Er warnte davor, dass Gesundheitsdaten einen erh\u00f6hten Schutzbedarf haben, da eine unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung dieser sensiblen Informationen schwerwiegende Konsequenzen haben und Diskriminierung beg\u00fcnstigen kann.<\/p>\n<p>Kelber erkl\u00e4rte, dass die Datenschutz-Grundverordnung einer Nutzung von Gesundheitsdaten nicht entgegensteht. Dennoch sind Server teilweise nicht ausreichend abgesichert, selbst auf minimaler Ebene. Ein aktuelles Beispiel daf\u00fcr ist der Fall des Terminservice Dubidoc, bei dem Millionen von Patientendaten frei verf\u00fcgbar waren. Ein weiteres Besorgnis erregendes Ereignis war der k\u00fcrzlich in Finnland aufgetretene Cyberangriff, bei dem bis heute Menschen erpresst werden. Es findet derzeit ein Gerichtsverfahren gegen einen mutma\u00dflichen Erpresser statt, der Daten eines Psychotherapie-Zentrums ver\u00f6ffentlichen wollte. Daher ist es notwendig, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.<\/p>\n<p>Kelber betonte au\u00dferdem, dass Datenschutz eine grundlegende Voraussetzung f\u00fcr eine wissenschaftliche Forschung mit Gesundheitsdaten ist, die sich auf den Menschen konzentriert. Er erkl\u00e4rte, dass der Datenschutz sogar seinen Ursprung in der Medizin hat. Der \u00fcber 2000 Jahre alte Hippokratische Eid kann sozusagen als die erste Datenschutzerkl\u00e4rung betrachtet werden.<\/p>\n<p>Es gibt jedoch immer wieder Stimmen, die den Datenschutz als Hindernis f\u00fcr die medizinische Forschung anf\u00fchren. In den meisten F\u00e4llen handelt es sich dabei jedoch um sehr allgemeine Behauptungen, die nicht auf konkreten Fakten basieren. Tats\u00e4chlich liegt die Verantwortung oft nicht beim Datenschutz, sondern bei Software-Anbietern, die sich weigern, grundlegende Datenschutzstandards zu akzeptieren, oder bei der Verwendung veralteter und unsicherer Technologien.<\/p>\n<p>Kelber wies darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr den Datenschutz bereits vor mehr als 40 Jahren mit dem Volksz\u00e4hlungsurteil geschaffen wurden. Das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit ergibt sich aus den gleichen Artikeln und kann zu Konflikten mit anderen Grundrechten f\u00fchren. Es gibt kein &#8222;Supergesetz&#8220;, das alle Interessen abdeckt, sondern es findet stets eine Abw\u00e4gung der individuellen Interessen statt.<\/p>\n<p>Es gibt keine allgemeing\u00fcltige L\u00f6sung f\u00fcr dieses Problem. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird als datenschutzfreundlich angesehen, einschlie\u00dflich Artikel 6 und 89. K\u00fcrzlich wurde jedoch ein Gutachten ver\u00f6ffentlicht, das sowohl den Datenschutz als auch das Opt-In-Modell f\u00fcr die elektronische Patientenakte kritisiert. Kluges Misstrauen sollte jedoch zu angemessenen Schutzma\u00dfnahmen f\u00fchren, anstatt die Hilfe zu verhindern. Denn das Teilen von Daten bedeutet eine verbesserte Heilungsm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>Laut Kelber ist es jedoch nicht akzeptabel, dass s\u00e4mtliche Gesundheitsdaten uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr die sekund\u00e4re Nutzung zur Verf\u00fcgung stehen sollten. Es wurden bereits mehrere Gutachten ver\u00f6ffentlicht, die Empfehlungen f\u00fcr angemessene Schutzma\u00dfnahmen und die Einrichtung von Datentreuhandstrukturen enthalten. Nach jahrelangen Forderungen von Datensch\u00fctzern sind nun endlich ein Forschungsdatengesetz und ein Registergesetz in Arbeit.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend \u00e4u\u00dferte Kelber erneut Kritik an der Herabsetzung der Sicherheitsstandards bei der Authentifizierung f\u00fcr die elektronische Patientenakte. Eine bequeme Nutzung w\u00e4re m\u00f6glich, wenn die Verbreitung der elektronischen Identit\u00e4tskarte nicht weiter eingeschr\u00e4nkt und die Krankenkassen endlich die pers\u00f6nlichen Identifikationsnummern (PINs) herausgeben w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Insgesamt bleibt der Datenschutz bei der Nutzung von Gesundheitsdaten ein wichtiges Thema, das ernst genommen werden muss. Nur wenn angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und das Vertrauen der B\u00fcrger gewonnen wird, k\u00f6nnen Gesundheitsdaten effizient genutzt werden, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und die medizinische Versorgung zu verbessern.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Ulrich Kelber + ZMDT + Bonn<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung k\u00f6nnen neue Erkenntnisse \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr Krankheiten gewonnen werden, was zu effizienteren Therapien und verbesserten Behandlungsm\u00f6glichkeiten f\u00fchrt. Das ist zumindest das Ziel des Zentrums f\u00fcr Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) in Bonn, das k\u00fcrzlich seine Er\u00f6ffnungsveranstaltung hatte. 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