{"id":5687,"date":"2024-03-17T23:56:04","date_gmt":"2024-03-17T23:56:04","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/03\/17\/bundesnetzagentur-verpflichtet-unternehmen-zu-schnellem-internet-in-niedersachsen-trotz-provider-beschwerden\/"},"modified":"2024-03-17T23:56:04","modified_gmt":"2024-03-17T23:56:04","slug":"bundesnetzagentur-verpflichtet-unternehmen-zu-schnellem-internet-in-niedersachsen-trotz-provider-beschwerden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=5687","title":{"rendered":"Bundesnetzagentur verpflichtet Unternehmen zu schnellem Internet in Niedersachsen trotz Provider-Beschwerden"},"content":{"rendered":"<p>Seit Juni 2022 haben B\u00fcrger in Deutschland theoretisch ein Recht auf schnelles Internet. Die Bundesnetzagentur hat eine entsprechende Verordnung erlassen, die es erm\u00f6glicht, eine angemessene Internetversorgung einzufordern. Allerdings haben die Provider, die zur Versorgung verpflichtet sind, gegen diese Ma\u00dfnahmen Beschwerde eingereicht. Dies f\u00fchrte dazu, dass die Beh\u00f6rde mit der Bearbeitung der Beschwerden besch\u00e4ftigt war und rund 130 F\u00e4lle noch zur Pr\u00fcfung ausstehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die betroffenen B\u00fcrger bedeutete dies, dass sich zun\u00e4chst nichts \u00e4nderte. Doch nun gibt es eine m\u00f6gliche Wendung: Die Bundesnetzagentur hat erstmals bekannt gegeben, dass sie ein Unternehmen dazu verpflichtet hat, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Der Ausl\u00f6ser f\u00fcr diese Entscheidung war die Beschwerde eines Verbrauchers. Die bisherige Versorgung am Wohnort war nur zu einem \u00fcberh\u00f6hten Verbraucherpreis mit einer Internetverbindung m\u00f6glich. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass dies den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht entspricht, die auch eine Verf\u00fcgbarkeit zu erschwinglichen Preisen beinhalten.<\/p>\n<p>Alle Telekommunikationsanbieter hatten daraufhin einen Monat Zeit, um eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen freiwillig zur Nachbesserung bereit erkl\u00e4rte, f\u00fchrte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch. Dabei wurden mehrere Unternehmen konsultiert, die bereits \u00fcber Infrastruktur an dem betreffenden Ort verf\u00fcgten. Darunter waren sowohl Anbieter von kabelgebundenen Netzen als auch Anbieter von Internet \u00fcber Mobilfunk oder Satellit.<\/p>\n<p>Das nun verpflichtete Unternehmen, dessen Name nicht genannt wird, muss dem Verbraucher eine Mindestversorgung gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorgaben bieten. Dazu geh\u00f6ren eine Mindest-Downloadgeschwindigkeit von 10 MBit\/s, eine Mindest-Uploadgeschwindigkeit von 1,7 MBit\/s und eine maximale Latenz von 150 Millisekunden f\u00fcr die einfache Signalstrecke. Der Anbieter ist au\u00dferdem verpflichtet, diese Versorgung zu einem bezahlbaren Preis anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat k\u00fcrzlich einen Betrag von etwa 30 Euro pro Monat f\u00fcr diesen Fall berechnet.<\/p>\n<p>Das betroffene Unternehmen hat jedoch die M\u00f6glichkeit, diese Entscheidung vor Gericht \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickelt und ob dies ein Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr weitere \u00e4hnliche Beschwerden ist. Die Bundesnetzagentur betonte jedoch, dass sie weiterhin bem\u00fcht ist, das Recht auf schnelles Internet f\u00fcr alle B\u00fcrger in Deutschland zu verwirklichen.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Niedersachsen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Juni 2022 haben B\u00fcrger in Deutschland theoretisch ein Recht auf schnelles Internet. Die Bundesnetzagentur hat eine entsprechende Verordnung erlassen, die es erm\u00f6glicht, eine angemessene Internetversorgung einzufordern. Allerdings haben die Provider, die zur Versorgung verpflichtet sind, gegen diese Ma\u00dfnahmen Beschwerde eingereicht. 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