{"id":5969,"date":"2024-03-26T06:28:44","date_gmt":"2024-03-26T06:28:44","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/03\/26\/gdng-in-kraft-neue-regelungen-fuer-gesundheitsdaten-in-der-intensiv-und-notfallmedizin\/"},"modified":"2024-03-26T06:28:44","modified_gmt":"2024-03-26T06:28:44","slug":"gdng-in-kraft-neue-regelungen-fuer-gesundheitsdaten-in-der-intensiv-und-notfallmedizin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=5969","title":{"rendered":"GDNG in Kraft: Neue Regelungen f\u00fcr Gesundheitsdaten in der Intensiv- und Notfallmedizin"},"content":{"rendered":"<p>Das Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) ist ab sofort in Kraft getreten und gleichzeitig wurden Handlungsempfehlungen f\u00fcr Forschungseinrichtungen in der Intensiv- und Notfallmedizin ver\u00f6ffentlicht. Mit dem Inkrafttreten des GDNG wird erstmals eine einheitliche rechtliche Grundlage f\u00fcr Verbundforschungsprojekte geschaffen. Vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin sind diese Projekte von gro\u00dfer Bedeutung, da sie die Qualit\u00e4tssicherung und die Steuerung von Prozessen und Ressourcen gew\u00e4hrleisten sollen.<\/p>\n<p>Allerdings gehen mit den neuen M\u00f6glichkeiten auch Verantwortlichkeiten einher. Aus diesem Grund haben drei Fachgesellschaften Richtlinien ver\u00f6ffentlicht, die den Umgang mit dem GDNG in der Forschung im Bereich der Intensiv- und Notfallmedizin betreffen. Die Deutsche Interdisziplin\u00e4re Vereinigung f\u00fcr Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die TMF &#8211; Technologie und Methodenplattform f\u00fcr die vernetzte medizinische Forschung und die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) haben unmittelbar nach Inkrafttreten des GDNG Empfehlungen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Die Mitglieder der interdisziplin\u00e4ren und interprofessionellen Arbeitsgruppe sind sich einig, dass ein Kulturwandel stattfindet, weg von der Verhinderung unerlaubter Datennutzung hin zu mehr Transparenz und Kontrolle. Denn ein Gesundheitssystem, das kontinuierlich dazulernen und sich weiterentwickeln m\u00f6chte, ist dringend auf Daten aus der Krankenversorgung angewiesen. Dies wird t\u00e4glich in den Diskussionen rund um die Krankenhausreform deutlich.<\/p>\n<p>Prof. Felix Walcher, Pr\u00e4sident der DIVI, betont, dass Fragen wie &#8222;Wer wird wann von welchem Behandler behandelt?&#8220;, &#8222;Wie viele Patienten sind zu welcher Zeit in welcher Einrichtung?&#8220; oder &#8222;Welche Eingriffe oder Ma\u00dfnahmen sind erforderlich?&#8220; mithilfe von Daten aus Gesundheitseinrichtungen beantwortet werden k\u00f6nnen. Bisher gestaltete sich die Nutzung von Daten f\u00fcr Forschungszwecke schwierig und komplex, da es keine einheitliche Regelung gab, bedingt durch die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen der L\u00e4nder in Bezug auf Datenschutz, Krankenh\u00e4user und Forschung. Das GDNG schafft erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage auf Bundesebene, die die Nutzung von Daten regelt.<\/p>\n<p>Allerdings haben die Vorgaben des Gesetzes f\u00fcr Forschungseinrichtungen viele Fragen aufgeworfen. Um diese zu kl\u00e4ren, wurde unmittelbar nach Verabschiedung des GDNG im Dezember letzten Jahres ein Leitfaden f\u00fcr forschende Einrichtungen erstellt. Dieser wurde von einer neunk\u00f6pfigen Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Rainer R\u00f6hrig, Direktor des Instituts f\u00fcr Medizinische Informatik der RWTH Aachen, entwickelt. Der Leitfaden informiert dar\u00fcber, welche \u00c4nderungen das Gesetz mit sich bringt und welche Ma\u00dfnahmen nun ergriffen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Besonders relevant f\u00fcr die Intensiv- und Notfallmedizin ist der Aspekt der erlaubnisfreien Nutzung von Daten f\u00fcr Eigenforschung. Prof. Falk von Dincklage, Sprecher der DIVI-Sektion Informations- und Medizintechnik, betont, dass die meisten Anforderungen an die Datenverarbeitung im Bereich der Eigenforschung nicht neu sind, jedoch durch das GDNG genauer definiert werden. Daher ist es von gro\u00dfer Bedeutung, den Kliniken konkrete Unterst\u00fctzung zu bieten, um das volle Potenzial des GDNG nutzen zu k\u00f6nnen. Auch Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen k\u00f6nnen nun von der Nutzung der Daten profitieren.<\/p>\n<p>Die Empfehlungen zur Handlungsweise von DIVI, TMF und GMDS wurden in der Zeitschrift der DIVI ver\u00f6ffentlicht und sind als PDF-Datei zum Download verf\u00fcgbar. Die Umsetzung des Gesetzes liegt nun in der Verantwortung der beh\u00f6rdlichen Instanzen der einzelnen Bundesl\u00e4nder, die dies z\u00fcgig und effektiv umsetzen m\u00fcssen. Es ist wichtig, dass die Genehmigungsverfahren auch praktisch umsetzbar sind. Die Herausforderungen, die nach Inkrafttreten des GDNG zu bew\u00e4ltigen sind, erfordern eine interdisziplin\u00e4re und interprofessionelle Herangehensweise. Dies stellt lediglich den Anfang dar, es gibt bereits weitere Aufgaben, die erledigt werden m\u00fcssen. Daher w\u00e4re es ratsam, von den gebotenen M\u00f6glichkeiten des GDNG Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: GDNG + TMF + GMDS<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) ist ab sofort in Kraft getreten und gleichzeitig wurden Handlungsempfehlungen f\u00fcr Forschungseinrichtungen in der Intensiv- und Notfallmedizin ver\u00f6ffentlicht. Mit dem Inkrafttreten des GDNG wird erstmals eine einheitliche rechtliche Grundlage f\u00fcr Verbundforschungsprojekte geschaffen. 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