{"id":6271,"date":"2024-04-04T22:24:19","date_gmt":"2024-04-04T22:24:19","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/04\/04\/eva-z-erhaelt-virtuelles-hausverbot-auf-hotel-webseite-aufgrund-von-betrugskampagne\/"},"modified":"2024-04-04T22:24:19","modified_gmt":"2024-04-04T22:24:19","slug":"eva-z-erhaelt-virtuelles-hausverbot-auf-hotel-webseite-aufgrund-von-betrugskampagne","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=6271","title":{"rendered":"Eva Z. erh\u00e4lt virtuelles Hausverbot auf Hotel-Webseite aufgrund von Betrugskampagne"},"content":{"rendered":"<p>In einer aktuellen Gerichtsentscheidung wurde Eva Z. das Betreten der Webseite eines Hoteliers aus K\u00e4rnten untersagt. Der Grund daf\u00fcr liegt in einer dreisten Betrugskampagne, bei der Frau Z. Geldforderungen und Klagedrohungen aufgrund vermeintlicher Datenschutzverletzungen auf der Webseite des Hoteliers erhoben hat. Als Selbstschutzma\u00dfnahme hat der Hotelier daraufhin ein virtuelles Hausverbot gegen Z. erwirkt.<\/p>\n<p>Im Jahr 2022 beauftragte Eva Z. ein IT-Unternehmen damit, \u00f6sterreichische Webseiten zu suchen, die Schriftarten-Dateien (Fonts) dynamisch von einem Server von Google einbinden. Anschlie\u00dfend lie\u00df sie eine Software laufen, die zehntausende solcher Webseiten abrief und den Betreibern rechtliche Schritte androhte. In den Briefen, die Anwalt Marcus Hohenecker aus Nieder\u00f6sterreich im Namen von Z. verschickte, wurde behauptet, dass die IP-Adresse von Z. \u00fcbertragen wurde, als sie die Google Fonts von einem Server in den USA abrief. Dies verursachte bei Z. erhebliches Unbehagen.<\/p>\n<p>\u00dcber 30.000 \u00f6sterreichische Webseiten waren von dieser Abmahnwelle betroffen. Es ist anzunehmen, dass viele der Betroffenen bezahlt haben, da in geleakten Chats zwischen Z. und ihrem Anwalt \u00fcber den bevorstehenden Reichtum gejubelt wurde. Das Vorgehen wurde allerdings l\u00e4cherlich, als Z. sogar von Hildegard von Bingen Schadenersatz verlangte, obwohl keinerlei Zusammenhang zwischen von Bingen und der Verwendung von Google Fonts auf \u00f6sterreichischen Webseiten besteht.<\/p>\n<p>Auch ein Hotelier aus K\u00e4rnten war von der Betrugskampagne betroffen. Er konsultierte den Anwalt Ulrich Salzburg, der Z. aufforderte, schriftlich zu versichern, die Webseite des Hotels nicht mehr zu besuchen, um zuk\u00fcnftiges Unbehagen in Bezug auf den Datenschutz zu vermeiden. Da Z. nicht reagierte, wurde die Angelegenheit vor das Bezirksgericht in Wien gebracht. Das Gericht hat nun festgelegt, dass Z. die Webseite nicht mehr besuchen darf.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einem tats\u00e4chlichen Hausverbot, das im \u00f6sterreichischen Allgemeinen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert ist. Dieses erlaubt Eigent\u00fcmern, Dritten die Nutzung ihres Eigentums zu verbieten. Allerdings findet dieses Recht keine Anwendung, wenn es von einem monopol\u00e4hnlichen Anbieter diskriminierend genutzt wird, der rechtlich zur Vertragserf\u00fcllung verpflichtet ist.<\/p>\n<p>\u00dcberraschenderweise beharrt Z. dennoch darauf, die Hotel-Webseite aufzurufen, obwohl dies f\u00fcr sie ein Risiko darstellt. Ihr Anwalt Marcus Hohenecker hat angek\u00fcndigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Bereits im September war Z. in Bezug auf Google Fonts erfolglos mit Klagen gegen Webseitenbetreiber. Vor Gericht konnte sie ihre Vorw\u00fcrfe nicht belegen und musste alle Anspr\u00fcche aufgeben.<\/p>\n<p>Es besteht rechtlicher Konsens dar\u00fcber, dass die \u00dcbertragung personenbezogener Daten in die USA ohne Zustimmung gegen die Bestimmungen der DSGVO verst\u00f6\u00dft. Die IP-Adresse eines individuellen Internetzugangs stellt eine personenbezogene Information dar. Allerdings bedeutet dies nicht zwangsl\u00e4ufig, dass ein solcher Versto\u00df immer einen Schaden verursacht, der erstattet werden muss. Genau das versuchte Z. jedoch zusammen mit ihrem Anwalt Hohenecker zu einem Gesch\u00e4ftsmodell zu machen.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Eva Z. + Google Fonts + Eva Z.s<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer aktuellen Gerichtsentscheidung wurde Eva Z. das Betreten der Webseite eines Hoteliers aus K\u00e4rnten untersagt. Der Grund daf\u00fcr liegt in einer dreisten Betrugskampagne, bei der Frau Z. Geldforderungen und Klagedrohungen aufgrund vermeintlicher Datenschutzverletzungen auf der Webseite des Hoteliers erhoben hat. 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