{"id":6922,"date":"2024-04-20T13:11:05","date_gmt":"2024-04-20T13:11:05","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/04\/20\/hessische-regierung-plant-speicherung-von-ip-adressen-ohne-verdacht\/"},"modified":"2024-04-20T13:11:05","modified_gmt":"2024-04-20T13:11:05","slug":"hessische-regierung-plant-speicherung-von-ip-adressen-ohne-verdacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=6922","title":{"rendered":"Hessische Regierung plant Speicherung von IP-Adressen ohne Verdacht"},"content":{"rendered":"<p>Die hessische Regierungskoalition plant die Einf\u00fchrung einer neuen Ma\u00dfnahme zur Speicherung von IP-Adressen ohne konkreten Verdacht. Am Freitag wurde diese Initiative von Ministerpr\u00e4sident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz vorgestellt. Demnach sollen Internetprovider die IP-Adressen f\u00fcr einen Zeitraum von einem Monat aufbewahren, auch ohne konkreten Anlass. Die Ma\u00dfnahme soll insbesondere zur Bek\u00e4mpfung von schwerer Kriminalit\u00e4t und Terrorismus dienen, jedoch soll eine Speicherung auch bei minderschweren Straftaten m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat grunds\u00e4tzlich einem Quick-Freeze-Ansatz zugestimmt, bei dem Verbindungs- und Standortdaten nur im Verdachtsfall eingefroren werden. Die hessische Innenministerin Nancy Faeser (SPD) setzt sich jedoch weiterhin vehement daf\u00fcr ein, IP-Adressen als Vorrat zu speichern.<\/p>\n<p>Ministerpr\u00e4sident Rhein betonte vor allem den Schutz von Kindern im Internet als Grund f\u00fcr die geplante Ma\u00dfnahme. Eine effektive Strafverfolgung von Kinderpornografie und Hate Speech sei oft nicht m\u00f6glich, wenn IP-Adressdaten nicht gespeichert werden. Justizminister Heinz f\u00fcgte hinzu, dass der Speicherzeitraum von einem Monat ber\u00fccksichtigt, dass die IP-Adresse einer Internetverbindung, die f\u00fcr eine Straftat genutzt wurde, oft der einzige Anhaltspunkt zur Identifizierung des T\u00e4ters ist. <\/p>\n<p>Das hessische Justizministerium betont, dass es darum geht, den Inhaber des Anschlusses zu identifizieren, der mit der mitgeteilten IP-Adresse verkn\u00fcpft ist. Anschlie\u00dfend sollen ausschlie\u00dflich die entsprechenden Personendaten an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergegeben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass es einen Unterschied zwischen der Herausgabe aller gespeicherter IP-Adressen und dem nur punktuellen internen Zugriff der Provider gibt.<\/p>\n<p>Auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass das generelle und undifferenzierte Aufbewahren von IP-Adressen zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bek\u00e4mpfung schwerer Kriminalit\u00e4t f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum zul\u00e4ssig sein kann. Das Justizministerium in Hessen betrachtet den Zeitraum von einem Monat als Ergebnis einer umfassenden Abw\u00e4gung, bei der die Vorgaben des EuGH ber\u00fccksichtigt wurden.<\/p>\n<p>Der netzpolitische Verein D64, der der SPD nahesteht, argumentiert hingegen, dass viele Internet-Straftaten kontenbasiert stattfinden und eine vorbeugende Speicherung daher nicht erforderlich sei. Eine Identifizierung k\u00f6nne durch eine gerichtliche Anordnung erfolgen, bei der die IP-Adresse bei der n\u00e4chsten Anmeldung herausgefiltert werde.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Christian Heinz + Hessen + Boris Rhein<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die hessische Regierungskoalition plant die Einf\u00fchrung einer neuen Ma\u00dfnahme zur Speicherung von IP-Adressen ohne konkreten Verdacht. Am Freitag wurde diese Initiative von Ministerpr\u00e4sident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz vorgestellt. Demnach sollen Internetprovider die IP-Adressen f\u00fcr einen Zeitraum von einem Monat aufbewahren, auch ohne konkreten Anlass. 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