{"id":7597,"date":"2024-05-12T08:51:04","date_gmt":"2024-05-12T08:51:04","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/05\/12\/gesichtserkennung-bei-der-polizei-forderung-nach-transparenz-und-datenschutz\/"},"modified":"2024-05-12T08:51:04","modified_gmt":"2024-05-12T08:51:04","slug":"gesichtserkennung-bei-der-polizei-forderung-nach-transparenz-und-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=7597","title":{"rendered":"Gesichtserkennung bei der Polizei: Forderung nach Transparenz und Datenschutz"},"content":{"rendered":"<p>In Deutschland werden vermehrt automatisierte Gesichtserkennungssysteme von Polizeikr\u00e4ften eingesetzt, manchmal sogar in Echtzeit. Doch oft fehlen klare rechtliche Grundlagen f\u00fcr den Einsatz dieser Technologie. Dies hat bei Juristen und Oppositionspolitikern eine Reaktion ausgel\u00f6st, die eine erh\u00f6hte Transparenz und ein Ende dieser Ma\u00dfnahmen fordern.<\/p>\n<p>Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist emp\u00f6rt dar\u00fcber, dass in Sachsen und Berlin Strafverfolger heimlich ein effektives \u00dcberwachungssystem nutzen, um Kfz-Kennzeichen und Gesichtsbilder von Fahrern aufzunehmen und mit einer Fahndungsdatei abzugleichen. Saleh Ihwas, Experte f\u00fcr Gefahrenabwehrrecht beim DAV, kritisiert, dass keine konkreten Informationen \u00fcber den Einsatz dieser Technik preisgegeben werden. Das ist besorgniserregend, da es in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vieler Menschen eingreift. Ihwas erkl\u00e4rt, dass solche Kameras nicht nur gesuchte Personen erfassen, sondern alle, die daran vorbeigehen. Dennoch betrachtet die Staatsanwaltschaft Berlin dies nicht als umfassende \u00dcberwachungsma\u00dfnahme. Der Rechtsanwalt fordert, dass offenbart wird, wie die Technologie verwendet wird und welche Personen davon betroffen sind.<\/p>\n<p>Bereits vor einigen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zur Nummernschild-Erfassung festgestellt, dass auch bei einem negativen Ergebnis ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Ihwas bem\u00e4ngelt, dass Betroffene bei dem kontroversen Kamerasystem aufgrund fehlender Identifikation nicht \u00fcber die Verarbeitung ihrer pers\u00f6nlichen Daten informiert werden k\u00f6nnen. Zudem gibt es keine Statistiken seitens der s\u00e4chsischen Polizei \u00fcber die H\u00e4ufigkeit und den Erfolg des Einsatzes dieser Technik, wodurch der tats\u00e4chliche Nutzen nicht einmal \u00fcberpr\u00fcft wird. Es ist inakzeptabel, dass bei einem so sensiblen Thema im Rechtsstaat Geheimhaltung praktiziert wird. Der Jurist bezweifelt die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit solcher Ma\u00dfnahmen, da die Karlsruher Richter hohe H\u00fcrden f\u00fcr staatliche Eingriffe gesetzt haben, die eine gro\u00dfe Anzahl von Unbeteiligten betreffen.<\/p>\n<p>Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland f\u00fcr die Europawahl Anfang Juni, hat eine offizielle Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp in Berlin eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung durch die Polizei in der Hauptstadt. Hirschel kritisiert die willk\u00fcrliche Massen\u00fcberwachung als direkten Angriff auf b\u00fcrgerliche Freiheiten und eine offensichtliche Verletzung der Datenschutzrechte der Bev\u00f6lkerung, die beendet werden muss. Sie bem\u00e4ngelt zudem, dass die Technologie fehleranf\u00e4llig und diskriminierend ist. Es besteht die M\u00f6glichkeit, dass unschuldige B\u00fcrger f\u00e4lschlicherweise identifiziert werden und dadurch zu ungerechtfertigten polizeilichen \u00dcbergriffen f\u00fchren. Es ist von gro\u00dfer Bedeutung, dass die \u00dcberwachung von Gesichtern keinesfalls als g\u00e4ngiges Fahndungsinstrument etabliert wird.<\/p>\n<p>Die Diskussion wird intensiviert durch eine Initiative des Bundeskriminalamts (BKA), das Millionen von Gesichtsbildern aus dem zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL-Z extrahiert und dem Fraunhofer-Institut f\u00fcr Graphische Datenverarbeitung (IGD) zur Durchf\u00fchrung von Tests \u00fcbergeben hat. Dadurch konnte das Gesichtserkennungssystem der Beh\u00f6rde in Wiesbaden verbessert werden. F\u00fcr Martina Renner, Mitglied des Deutschen Bundestags f\u00fcr die Linke, ist dies ein typisches Beispiel f\u00fcr den Umgang der Sicherheitsbeh\u00f6rden mit den Datenschutzanforderungen. Entweder wird die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht einbezogen, ihre Zust\u00e4ndigkeit bestritten oder die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage geleugnet. Die Politikerin fordert vom Bayerischen Rundfunk (BR) Informationen dar\u00fcber, ob im Voraus die Zustimmung der Betroffenen eingeholt wurde und wer die Verantwortung f\u00fcr diesen zweifelhaften Test tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Dirk Peglow, der Vorsitzende des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BdK), betont in einem Interview, dass die Polizei moderne Technologien einsetzen muss, um den vielf\u00e4ltigen kriminellen Bedrohungen unserer Gesellschaft entgegenzutreten. Es sollten so schnell wie m\u00f6glich die erforderlichen Befugnisse geschaffen werden. Um Straftaten zu verhindern und aufzukl\u00e4ren, sind die Ermittler auf den Einsatz von IT-Anwendungen angewiesen. Es ist wichtig, den Datenschutz zu beachten, jedoch darf dieser nicht dazu f\u00fchren, dass der Schutz der T\u00e4ter \u00fcberwiegt. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist der Meinung, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine ausreichende rechtliche Grundlage f\u00fcr die Untersuchung darstellt, w\u00e4hrend der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber eine andere Ansicht vertritt.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: DAV + Saleh Ihwas + Berlin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Deutschland werden vermehrt automatisierte Gesichtserkennungssysteme von Polizeikr\u00e4ften eingesetzt, manchmal sogar in Echtzeit. Doch oft fehlen klare rechtliche Grundlagen f\u00fcr den Einsatz dieser Technologie. Dies hat bei Juristen und Oppositionspolitikern eine Reaktion ausgel\u00f6st, die eine erh\u00f6hte Transparenz und ein Ende dieser Ma\u00dfnahmen fordern. 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