{"id":7814,"date":"2024-05-17T05:49:01","date_gmt":"2024-05-17T05:49:01","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/05\/17\/europarat-plant-einfuehrung-von-ki-regelwerk\/"},"modified":"2024-05-17T05:49:01","modified_gmt":"2024-05-17T05:49:01","slug":"europarat-plant-einfuehrung-von-ki-regelwerk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=7814","title":{"rendered":"Europarat plant Einf\u00fchrung von KI-Regelwerk"},"content":{"rendered":"<p>Der Europarat zieht nach und plant die Einf\u00fchrung eines Regelwerks f\u00fcr K\u00fcnstliche Intelligenz (KI). Nachdem die EU bereits einen \u00e4hnlichen Schritt unternommen hat, soll nun auch der Europarat eine Konvention zur Regulierung von KI vorantreiben. Eine formelle Annahme der ersten KI-Konvention steht auf der Tagesordnung des Ministerkomitees, das am kommenden Freitag tagt. Mit dabei wird auch Au\u00dfenministerin Annalena Baerbock (Gr\u00fcne) sein. Die Konvention k\u00f6nnte potenziell mehr L\u00e4nder binden als das EU-Regelwerk und somit weitreichende Auswirkungen haben. Allerdings gibt es auch Kritiker, die bef\u00fcrchten, dass das Gesetz letztendlich wirkungslos bleiben k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz betonte die Generalsekret\u00e4rin Marija Pejinovi Buri, dass diese Konvention sicherstellen soll, dass die Entwicklung von KI den Rechtsnormen des Europarates in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entspricht. Der Europarat tritt unabh\u00e4ngig von der EU auf und setzt sich gemeinsam mit seinem Gerichtshof f\u00fcr den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Sein Verantwortungsbereich erstreckt sich \u00fcber 680 Millionen Menschen, von Gr\u00f6nland bis Aserbaidschan.<\/p>\n<p>Nach der Unterzeichnung der Konvention besteht die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Staaten weltweit, dieser beizutreten, nicht nur f\u00fcr die Mitgliedstaaten des Europarates. Die USA und Kanada waren als Beobachterstaaten an den Verhandlungen beteiligt. Daher bestand die Hoffnung, dass die Konvention eine weitreichende Wirkung entfaltet und beispielsweise dazu beitr\u00e4gt, m\u00e4chtige Technologieunternehmen in den USA einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Trotzdem argumentieren Kritiker, dass den einzelnen Staaten in der Konvention zu viel Spielraum gegeben wird und sie daher kaum Effekt haben wird. Die Konvention gibt den Staaten die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie eher weniger einschneidende Ma\u00dfnahmen oder verbindliche Gesetze erlassen m\u00f6chten. Angela M\u00fcller von Algorithm Watch betrachtet es jedoch als positiven Schritt, dass der Europarat erkennt, dass es Regeln f\u00fcr den Umgang mit KI braucht, um den Schutz der Menschenrechte zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>In der Endphase der Verhandlungen warnte der Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte jedoch davor, dass die Konvention m\u00f6glicherweise als verpasste Gelegenheit enden k\u00f6nnte. Vor allem wurde kritisiert, dass der Entwurf keine klaren Grenzen f\u00fcr bestimmte KI-Anwendungen aufweist. Es besteht die Sorge, dass das Abkommen zu vage formuliert ist und daher unterschiedlich interpretiert und angewendet werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Deutschland steht vor der Aufgabe, sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarates in nationales Recht umzusetzen und zu integrieren. Laut M\u00fcller von Algorithm Watch kann die Bundesregierung zumindest teilweise die Vers\u00e4umnisse des Europarates und der EU ausgleichen, indem sie bestimmte KI-Anwendungen wie die Gesichtserkennung in der \u00d6ffentlichkeit verbietet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um das Regelwerk weiterentwickelt und welche Auswirkungen es letztendlich haben wird.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: EU + Angela M\u00fcller + USA<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europarat zieht nach und plant die Einf\u00fchrung eines Regelwerks f\u00fcr K\u00fcnstliche Intelligenz (KI). Nachdem die EU bereits einen \u00e4hnlichen Schritt unternommen hat, soll nun auch der Europarat eine Konvention zur Regulierung von KI vorantreiben. 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