{"id":8606,"date":"2024-06-12T21:52:00","date_gmt":"2024-06-12T21:52:00","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/06\/12\/einigung-im-vermittlungsausschuss-reform-des-onlinezugangsgesetzes-2-0-beschlossen\/"},"modified":"2024-06-12T21:52:00","modified_gmt":"2024-06-12T21:52:00","slug":"einigung-im-vermittlungsausschuss-reform-des-onlinezugangsgesetzes-2-0-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=8606","title":{"rendered":"Einigung im Vermittlungsausschuss: Reform des Onlinezugangsgesetzes 2.0 beschlossen"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem der Bundesrat im M\u00e4rz \u00fcberraschend die Reform des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG) abgelehnt hat, gibt es nun eine Einigung zwischen der L\u00e4nderkammer und Vertretern des Bundestags im Vermittlungsausschuss, der von der Bundesregierung beantragt wurde. Somit ist das OZG nun endg\u00fcltig beschlossen.<\/p>\n<p>Das Hauptelement des angesehenen Projekts der Ampel-Koalition besteht aus einem Rechtsanspruch auf digitale Leistungen des Bundes, der ab 2029 in Kraft treten soll und nur Schadensersatz- und Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche ausschlie\u00dft. Zus\u00e4tzlich dazu wird ein einheitliches digitales B\u00fcrgerkonto eingef\u00fchrt, mit dem Nutzer ihre Identit\u00e4t nachweisen und Antr\u00e4ge stellen k\u00f6nnen sollen.<\/p>\n<p>Aufgrund des Dr\u00e4ngens der L\u00e4nder wird die BundID, die den Zugang zum B\u00fcrgerkonto und somit zu Verwaltungsdienstleistungen erm\u00f6glichen soll, zu einer DeutschlandID erweitert. Offensichtlich f\u00fchlten sie sich bei der bisherigen Bezeichnung anscheinend nicht einbezogen. Der IT-Planungsrat wird f\u00fcr die Steuerung des Migrationsprozesses verantwortlich sein.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Vorschlag wird es f\u00fcr einen Zeitraum von drei Jahren m\u00f6glich sein, die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch \u00fcber die bisherigen Nutzerkonten der L\u00e4nder abzuwickeln. Die Vermittler geben an, dass die Uhr erst dann zu ticken beginnt, wenn alle notwendigen Bedingungen f\u00fcr eine automatisierte Migration der L\u00e4nderkonten erf\u00fcllt sind und die BundID ordnungsgem\u00e4\u00df funktioniert, um eine benutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Bisher war die BundID nur im letzten Jahr gefragt, als Studenten die M\u00f6glichkeit hatten, online einen Antrag auf die Energiepreispauschale in H\u00f6he von 200 Euro zu stellen. Zu dieser Zeit gab es eine enorme Nachfrage nach der Einmalzahlung, was zu erheblichen technischen Schwierigkeiten auf der offiziellen Antragsplattform und beim entsprechenden Nutzerkonto des Bundes f\u00fchrte, das grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Identifizierung erforderlich war.<\/p>\n<p>Des Weiteren wird das OZG 2.0 die Einf\u00fchrung eines qualifizierten elektronischen Siegels beinhalten, das die Notwendigkeit von Antr\u00e4gen in schriftlicher Form ersetzen kann. Durch die gesetzliche Verankerung des Once-only-Prinzips aus der Registermodernisierung soll die l\u00e4stige B\u00fcrokratie endg\u00fcltig beseitigt werden: Bestimmte Standardinformationen m\u00fcssen demnach nur noch einmal an Beh\u00f6rden \u00fcbermittelt werden und k\u00f6nnen dann intern ausgetauscht werden. Durch Einverst\u00e4ndnis des Antragstellers k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig Nachweise, wie beispielsweise eine Geburtsurkunde, elektronisch bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und Registern abgerufen werden.<\/p>\n<p>Bereits im M\u00e4rz hat die Bundesregierung zugesagt, dass alle Standards nur mit Zustimmung der L\u00e4nder im IT-Planungsrat beschlossen werden und dass das Zertifikat f\u00fcr die elektronische Steuererkl\u00e4rung (Elster) als Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus dauerhaft beibehalten wird. Diese Zusagen werden nun umgesetzt.<\/p>\n<p>Die L\u00e4nder hatten au\u00dferdem auf eine erh\u00f6hte finanzielle Unterst\u00fctzung vom Bund gehofft, jedoch wird diese nicht gew\u00e4hrt. Zumindest hat die Bundesregierung keine Zusage zur Finanzierung gemacht. Den L\u00e4ndern werden zus\u00e4tzliche Beteiligungsrechte gew\u00e4hrt. Urspr\u00fcnglich war geplant, dass der Bund in Absprache mit dem Bundesrat per Rechtsverordnung bestimmen kann, welche Verwaltungsleistungen von den L\u00e4ndern vollst\u00e4ndig digitalisiert werden m\u00fcssen. An dieser Stelle tritt nun eine Klausel in Kraft, die es erlaubt, von den Vorgaben abzuweichen.<\/p>\n<p>Der IT-Planungsrat hat au\u00dferdem die Aufgabe, den gesamten quantifizierbaren Zeitaufwand und die Kosten zu \u00fcberwachen, die bei der Umsetzung der Vorschriften f\u00fcr B\u00fcrger, Wirtschaft und \u00f6ffentliche Verwaltung entstehen. In Zukunft wird es erlaubt sein, Daten aus Registern asynchron abzurufen, w\u00e4hrend zuvor nur synchroner Abruf vorgesehen war.<\/p>\n<p>Malte Spitz, Berichterstatter des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) f\u00fcr digitale Verwaltung, erkl\u00e4rte, dass der neue Ansatz vorl\u00e4ufig pragmatisch sei. Aktuell sind alle beteiligten Parteien der Registermodernisierung mit den anspruchsvollen Anforderungen an die Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr den synchronen Datenaustausch \u00fcberfordert. Auf lange Sicht ist es unumg\u00e4nglich, am bisherigen Plan festzuhalten. Moderne Online-Dienste und eine verst\u00e4rkte Automatisierung sind nur durch den Austausch von Echtzeitdaten m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Laut Spitz gibt es auch in anderen Bereichen der \u00dcbereinkunft noch einige offene Fragen. Da jetzt alles in Bezug auf IT-Standards \u00fcber den IT-Planungsrat l\u00e4uft, muss dieser auch in der Lage sein, Ergebnisse zu liefern. Das Ziel besteht darin, dass das neue Standardisierungsgremium zu einer effizienten und leistungsf\u00e4higen Arbeitsgruppe wird.<\/p>\n<p>Laut Spitz bleibt auch die Frage der Finanzierung weiterhin dringlich. Jedoch w\u00e4re es nicht ausreichend, lediglich mehr Geld vom Bund zu fordern und sich ansonsten auf die Ausstiegsklausel von der Ende-zu-Ende-Digitalisierung zu berufen, da dies der Sache nicht gerecht w\u00fcrde. Die geplante Evaluierung durch den Planungsrat k\u00f6nnte im besten Fall bei der Priorisierung von Prozessen und der Suche nach effizienten M\u00f6glichkeiten zur B\u00fcndelung von Ressourcen und Aufgaben unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betrachtet den Kompromiss als einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem digitalen Deutschland und \u00e4u\u00dfert ihre Zustimmung dazu. In zahlreichen Situationen wird der Gang zum Amt unn\u00f6tig. In naher Zukunft werden Unternehmen von vollst\u00e4ndig digitalen Verfahren profitieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nachdem eine Einigung erzielt wurde, wird nun eine schnelle Umsetzung angestrebt: Wenn der Bundestag den Vorschlag der Vermittler noch in dieser Woche akzeptiert, k\u00f6nnte der Bundesrat dem entsprechend ge\u00e4nderten Gesetz bereits in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: BundID + Malte Spitz + OZG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem der Bundesrat im M\u00e4rz \u00fcberraschend die Reform des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG) abgelehnt hat, gibt es nun eine Einigung zwischen der L\u00e4nderkammer und Vertretern des Bundestags im Vermittlungsausschuss, der von der Bundesregierung beantragt wurde. Somit ist das OZG nun endg\u00fcltig beschlossen. 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