{"id":8698,"date":"2024-06-15T09:47:21","date_gmt":"2024-06-15T09:47:21","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/06\/15\/datenschutzbeauftragter-prueft-heimliche-videoueberwachung-mit-gesichtserkennung\/"},"modified":"2024-06-15T09:47:21","modified_gmt":"2024-06-15T09:47:21","slug":"datenschutzbeauftragter-prueft-heimliche-videoueberwachung-mit-gesichtserkennung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=8698","title":{"rendered":"Datenschutzbeauftragter pr\u00fcft heimliche Video\u00fcberwachung mit Gesichtserkennung"},"content":{"rendered":"<p>Der Datenschutzbeauftragte von Niedersachsen, Denis Lehmkemper, hat angek\u00fcndigt, den Einsatz eines Systems zur heimlichen Video\u00fcberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung in Niedersachsen genau zu pr\u00fcfen. Bei dem verwendeten \u00dcberwachungssystem handelt es sich um das umstrittene Personen-Identifikations-System (PerIS), das von der Polizeidirektion G\u00f6rlitz in Auftrag gegeben wurde und bereits seit einigen Jahren von der Bremer Firma OptoPrecision genutzt wird.<\/p>\n<p>Laut einem Sprecher der Datenschutzbeh\u00f6rde Niedersachsen hat diese erst am Dienstag erfahren, dass auch die Polizeidirektion Hannover bereits das PerIS-System verwendet hat. Zuvor hatten Netzpolitik.org und das Neue Deutschland dar\u00fcber berichtet, dass die Technologie im Rahmen eines Verfahrens gegen bandenm\u00e4\u00dfige Eigentumskriminalit\u00e4t eingesetzt wurde und Hinweise auf von Bandenmitgliedern genutzte Fahrzeuge lieferte. Die PD Hannover gab an, dass PerIS sich als n\u00fctzlich f\u00fcr die parallel durchgef\u00fchrten herk\u00f6mmlichen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen erwiesen hat.<\/p>\n<p>Es wurde k\u00fcrzlich bekannt, dass die s\u00e4chsische Polizei anderen Bundesl\u00e4ndern bei der Nutzung von PerIS unterst\u00fctzt. Das System erfasst Nummernschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen sowie Gesichtsbilder von Fahrern und Beifahrern. Es wird unter anderem in Berlin verwendet und kann Gesichtsbilder laut offiziellen Angaben innerhalb weniger Sekunden verarbeiten. Anschlie\u00dfend werden alle erfassten Personen in der Umgebung mit Bildern von Verd\u00e4chtigen aus einem spezifischen Ermittlungsverfahren verglichen. Die Treffer werden dann von Polizeibeamten \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>Die s\u00e4chsische Landesregierung hat mittlerweile best\u00e4tigt, dass das System auch in den Bundesl\u00e4ndern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-W\u00fcrttemberg eingesetzt wird. Die Polizeidirektion Hannover erkl\u00e4rte, dass sie Unterst\u00fctzung von der s\u00e4chsischen Polizei erhalten hat. Die betreffenden Einrichtungen befinden sich nicht physisch in Niedersachsen und werden auch nicht von Polizeibeamten aus Niedersachsen betrieben.<\/p>\n<p>Aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover wurde eine gezielte Suche nach Nummernschildern, Fahrzeugen und Personen durchgef\u00fchrt. Allerdings konnte die Polizei in Hannover selbst nach mehreren Tagen keine Auskunft dar\u00fcber geben, ob eine Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung f\u00fcr PerIS durchgef\u00fchrt wurde oder ob m\u00f6glicherweise eine solche von einer anderen Stelle vorliegt. Gem\u00e4\u00df EU-Vorschriften ist eine solche Analyse jedoch gesetzlich vorgeschrieben.<\/p>\n<p>Juliane Hundert, die Datenschutzbeauftragte von Sachsen, \u00e4u\u00dferte bereits ihr Unbehagen dar\u00fcber, in dieser Angelegenheit nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt worden zu sein. Berichten zufolge wurden die heimlich aufgenommenen Fotos der Polizeidirektion Hannover mit Polizeidatenbanken verglichen, die Bilder von erkennungsdienstlichen Ma\u00dfnahmen enthalten. Die Polizei in Hannover bezieht sich bei der Rechtfertigung des Einsatzes auf Paragraf 98c der Strafprozessordnung (StPO), der den automatisierten Abgleich mit vorhandenen Daten zur Aufkl\u00e4rung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts einer gesuchten Person im Rahmen eines Strafverfahrens regelt. Diese Regelung f\u00fchrt jedoch nach Auffassung von Staatsrechtlern zu Problemen, wie dem Mangel an klaren Eingriffsschwellen, also eindeutigen Anforderungen f\u00fcr den Einsatz seitens der Ermittler.<\/p>\n<p>Der Sprecher von Lehmkemper betonte, dass gem\u00e4\u00df der Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einem starken Eingriff in Grundrechte immer eine spezielle gesetzliche Erlaubnisnorm erforderlich ist. Es muss noch gepr\u00fcft werden, ob der Einsatz des Systems den Anforderungen von Paragraf 98c der Strafprozessordnung entspricht. Dies soll anhand der Leitlinien des europ\u00e4ischen Datenschutzausschusses (EDSA) \u00fcber den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung erfolgen. In dem Dokument wird erkl\u00e4rt, dass die Verarbeitung von biometrischen Daten in jedem Fall einen erheblichen Eingriff darstellt, unabh\u00e4ngig von den Ergebnissen wie einer positiven Abgleichung.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich haben die Datenschutzbeauftragten der EU im Rahmen der EU-Verordnung f\u00fcr K\u00fcnstliche Intelligenz (KI)-Systeme auf ein klares Verbot der biometrischen Gesichtserkennung gedr\u00e4ngt, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. In ihren Richtlinien betonen sie, dass eine Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung vor jedem Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung vorgeschrieben ist. Es wird empfohlen, diese Absch\u00e4tzung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen und die zust\u00e4ndige Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rde zu konsultieren.<\/p>\n<p>Die Polizeidirektion Hannover gibt an, dass bei der Verwendung von PerIS t\u00e4glich etwa 6 Terabyte an Daten von Gesichtern und Kennzeichen anfallen, die mithilfe einer speziell entwickelten komplexen Software ausgewertet werden. Dadurch entf\u00e4llt die zeitaufw\u00e4ndige Durchsicht einzelner Videoclips durch Beamte auf der Suche nach relevanten Informationen. Nicht mehr ben\u00f6tigte Daten werden nach Ablauf von 96 Stunden automatisch und endg\u00fcltig gel\u00f6scht. Derzeit erfolgt keine Echtzeit-Verwendung des Systems f\u00fcr einen Abgleich. Wenn jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, ist es auch im Echtzeitmodus m\u00f6glich, Gesichter und Autokennzeichen automatisiert zu erkennen. Eine Entscheidung \u00fcber die Aktivierung in Zukunft ist von landesweiter Bedeutung und wird nicht von einer Einzelperson getroffen.<\/p>\n<p>Im Oktober beteuerte das s\u00e4chsische Innenministerium, dass zu keiner Zeit ein automatischer Abgleich mit inl\u00e4ndischen oder europ\u00e4ischen Datenbanken stattgefunden hat. Aufgrund fehlender technischer Verbindungen erm\u00f6glicht das PerIS-Softwarekonzept dies nicht. Eine manuelle Abgleichung erfolgt im Nachhinein beispielsweise mit dem Schengener Informationssystem (SIS), dem polizeilichen Informationssystem Inpol, dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (Pass), dem Europ\u00e4ischen Fahrzeug- und F\u00fchrerschein-Informationssystem Eucaris und dem Zentralen Verkehrsinformationssystem Zevis.<\/p>\n<p>Aktuell betreibt die s\u00e4chsische Polizei zehn feste Kameras\u00e4ulen sowie zwei mobile PerIS-Ger\u00e4te, die in einem unauff\u00e4lligen wei\u00dfen oder orangefarbenen Lieferwagen versteckt sind. Die erste mobile Version von PerIS wurde im Februar 2021 in Betrieb genommen.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Hannover PerIS + Niedersachsen + Sachsen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Datenschutzbeauftragte von Niedersachsen, Denis Lehmkemper, hat angek\u00fcndigt, den Einsatz eines Systems zur heimlichen Video\u00fcberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung in Niedersachsen genau zu pr\u00fcfen. 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