{"id":9483,"date":"2024-07-13T22:26:51","date_gmt":"2024-07-13T22:26:51","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/07\/13\/telekom-erleidet-vor-gericht-eine-niederlage-deutsche-glasfaser-erhaelt-zugang-zum-netz\/"},"modified":"2024-07-13T22:26:51","modified_gmt":"2024-07-13T22:26:51","slug":"telekom-erleidet-vor-gericht-eine-niederlage-deutsche-glasfaser-erhaelt-zugang-zum-netz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=9483","title":{"rendered":"Telekom erleidet vor Gericht eine Niederlage &#8211; Deutsche Glasfaser erh\u00e4lt Zugang zum Netz"},"content":{"rendered":"<p>Telekom Deutschland hat vor Gericht eine Niederlage einstecken m\u00fcssen. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln entschied, dass der Konkurrent Deutsche Glasfaser Zugang zum offenen Netz erhalten muss. Konkret geht es um die Gemeinden He\u00dfdorf und Gro\u00dfenseebach, in denen die Telekom dem Konkurrenten Zugang zu zwei Strecken gew\u00e4hren muss.<\/p>\n<p>Leider sind Streitigkeiten um die Nutzung von Rohren, in denen die Glasfaserkabel verlegt sind, keine Seltenheit. In diesem Fall hat die Telekom versucht, den Zugang zu blockieren, aber das Gericht hat ihr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln lehnte den Eilantrag der Telekom gegen eine fr\u00fchere Entscheidung der Bundesnetzagentur ab und verwies auf Paragraf 155 des Telekommunikationsgesetzes.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dieser Vorgabe sind Netzbetreiber, die staatliche F\u00f6rdermittel f\u00fcr den Breitbandausbau erhalten haben, verpflichtet, allen Wettbewerbern rechtzeitig und unter fairen Bedingungen Zugang zum Netz zu gew\u00e4hren. Die Telekom darf kein Entgelt verlangen, wenn es lediglich um die Vorlage oder Planung eines Angebots geht. Das bedeutet, dass die Deutsche Glasfaser nun ohne Probleme auf das Netz zugreifen kann.<\/p>\n<p>Die Telekom hatte argumentiert, dass die vorhandenen Leerrohre zu eng seien und keinen Platz f\u00fcr die Kabel des Konkurrenten bieten w\u00fcrden. Doch das Gericht lie\u00df sich nicht von dieser Ausrede \u00fcberzeugen und wies den Eilantrag ab. Die Telekom plant jedoch, im laufenden Hauptverfahren ihre alternative Position weiterzuverfolgen. Das bedeutet leider auch, dass sich der Ausbau des Netzwerks f\u00fcr die betroffenen Gemeinden weiter verz\u00f6gert.<\/p>\n<p>Es ist immer wieder erstaunlich zu sehen, wie hart umk\u00e4mpft der Markt f\u00fcr Breitbandinternet ist. Die Telekom versucht nat\u00fcrlich, ihre Dominanz zu verteidigen, aber Gesetze wie Paragraf 155 des Telekommunikationsgesetzes stellen sicher, dass auch Wettbewerber Zugang zum Netz erhalten. Das ist wichtig, um den Ausbau des Breitbandnetzes voranzutreiben und den Kunden eine gr\u00f6\u00dfere Auswahl an Anbietern zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Es bleibt abzuwarten, wie das Hauptverfahren weiter verl\u00e4uft und ob die Telekom letztendlich Zugest\u00e4ndnisse machen muss. Bis dahin m\u00fcssen die Bewohner von He\u00dfdorf und Gro\u00dfenseebach wohl noch etwas l\u00e4nger auf schnelles Internet warten. Aber hey, immerhin gibt es jetzt Hoffnung, dass die Deutsche Glasfaser bald loslegen kann und ihnen eine Alternative zur Telekom bietet.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Telekom Deutschland + K\u00f6ln + Deut\u00adsche Glas\u00adfaser<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Telekom Deutschland hat vor Gericht eine Niederlage einstecken m\u00fcssen. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln entschied, dass der Konkurrent Deutsche Glasfaser Zugang zum offenen Netz erhalten muss. 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