{"id":9623,"date":"2024-07-17T14:46:09","date_gmt":"2024-07-17T14:46:09","guid":{"rendered":"https:\/\/byte-bucket.com\/2024\/07\/17\/bundesnetzagentur-erweitert-regulierungsrahmen-fuer-glasfaserbetreiber\/"},"modified":"2024-07-17T15:27:45","modified_gmt":"2024-07-17T15:27:45","slug":"bundesnetzagentur-erweitert-regulierungsrahmen-fuer-glasfaserbetreiber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/byte-bucket.com\/?p=9623","title":{"rendered":"Bundesnetzagentur erweitert Regulierungsrahmen f\u00fcr Glasfaserbetreiber"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesnetzagentur (kurz BNetzA) hat k\u00fcrzlich eine wichtige Entscheidung getroffen und den Regulierungsrahmen f\u00fcr Glasfaserbetreiber erweitert. Bisher galt dieser Rahmen nur f\u00fcr die Telekom Deutschland, doch nun sollen auch die Netzbetreiber Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus darunter fallen. Diese beiden Unternehmen sind gemeinsame Projekte der Deutschen Telekom und der EWE beziehungsweise des IFM Global Infrastructure Fund.<\/p>\n<p>Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass diese Firmen anderen Wettbewerbern Kapazit\u00e4ten in ihren Leerrohren zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen. Um dies zu erm\u00f6glichen, soll das Gigabitgrundbuch, das im Infrastrukturatlas der Telekom verwendet wird, genutzt werden. Der Regulierer betont, dass es eine strenge Verpflichtung gibt, Interessenten f\u00fcr einen Zugang nicht zu benachteiligen. Zus\u00e4tzliche \u00dcberwachungs- und Transparenzma\u00dfnahmen werden eingef\u00fchrt, um sicherzustellen, dass dies gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n<p>Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde damit begr\u00fcndet, dass den Zugangsnachfragern in den Ausbaugebieten der Gemeinschaftsunternehmen weiterhin erm\u00f6glicht werden sollte, die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat k\u00fcrzlich eine \u00e4hnliche Entscheidung der Bundesnetzagentur best\u00e4tigt, die den offenen Netzzugang f\u00fcr die Telekom betrifft.<\/p>\n<p>Klaus M\u00fcller, Pr\u00e4sident der Bundesnetzagentur, betont, dass mit dieser Ma\u00dfnahme der Regulierungsrahmen im Bereich der Glasfaserinfrastruktur vervollst\u00e4ndigt wird und einheitliche und transparente Zugangsbedingungen f\u00fcr Wettbewerber geschaffen werden. Die Entscheidung wurde von der EU-Kommission genehmigt und nach einer umfassenden Diskussion mit allen beteiligten Interessenvertretern getroffen. Die neuen Vorgaben gelten vorerst f\u00fcr einen Zeitraum von etwa zwei Jahren.<\/p>\n<p>Frederic Ufer, der im Namen des Branchenverbands VATM die Interessen der Telekom-Herausforderer vertritt, kritisiert allerdings, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis die Regulierungsbeh\u00f6rde ein deutliches Signal f\u00fcr einen fairen Wettbewerb gesendet hat. Die Verf\u00fcgungen haben eine enorme Bedeutung, doch es sei auch eine umfassendere Regulierung erforderlich, um anderen Netzbetreibern einen fairen Wettbewerb mit der Telekom zu erm\u00f6glichen. Der VATM fordert seit langer Zeit eine verbesserte Nutzung verf\u00fcgbarer Leerrohrkapazit\u00e4ten. Ufer schl\u00e4gt vor, eine Regelung einzuf\u00fchren, die sicherstellt, dass das verpflichtete Unternehmen seinen Kunden die gleichen Einkaufskonditionen und Bedingungen anbietet wie bei seinem eigenen Vertrieb.<\/p>\n<p>Insgesamt zeigt sich, dass die von der Bundesnetzagentur seit zwei Jahren praktizierte &#8222;Regulierung light&#8220; im Glasfaserbereich zunehmend unzureichend ist. Es wird deutlich, dass eine umfassendere Regulierung notwendig ist, um einen fairen Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Schlagw\u00f6rter: Telekom Deutschland + VATM + NordWest<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesnetzagentur (kurz BNetzA) hat k\u00fcrzlich eine wichtige Entscheidung getroffen und den Regulierungsrahmen f\u00fcr Glasfaserbetreiber erweitert. Bisher galt dieser Rahmen nur f\u00fcr die Telekom Deutschland, doch nun sollen auch die Netzbetreiber Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus darunter fallen. 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