Acxiom, das Unternehmen, das mit Adressen handelt, befindet sich derzeit in einem laufenden Verfahren bei der hessischen Datenschutzbehörde. Bereits seit mehr als zwei Jahren wird über die Offenlegung von Informationen diskutiert. Doch Acxiom möchte das nicht zulassen und hat beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eine sofortige Anordnung beantragt. Das Ziel: Die Aufsichtsbehörde soll keinen Zugang zu den Akten erhalten. Klingt nach einem spannenden Rechtsstreit, oder?
Doch wie kam es überhaupt zu dieser Auseinandersetzung? Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat im Oktober 2021 Beschwerde gegen Acxiom und die Auskunftei Crif bei den deutschen Aufsichtsbehörden eingereicht. Damit wurde der Stein ins Rollen gebracht. Noyb wirft beiden Unternehmen vor, einen verdeckten und unrechtmäßigen Handel mit personenbezogenen Informationen zu betreiben. Das klingt nicht nach einem Kavaliersdelikt, oder?
Laut der Anzeige erwirbt Crif regelmäßig Namen, Geburtsdaten und Adressen von Millionen Deutschen von Acxiom. Das ist natürlich eine Menge Daten. Noyb äußert Bedenken darüber, dass Acxiom ursprünglich diese Informationen von Kunden für Marketingzwecke gesammelt hat, die Auskunftei sie jedoch ohne die Zustimmung der Betroffenen zur Kreditwürdigkeitsprüfung (Scoring) verwendet. Das ist nicht gerade fair, oder?
Das Ganze verstößt nach Ansicht von Noyb gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Und die österreichische Datenschutzbehörde hat anscheinend bereits im März einen ähnlichen Datenaustausch zwischen Crif und dem Adressverlag AZ Direkt als größtenteils rechtswidrig eingestuft. Auch die deutsche Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern ist der Meinung, dass die Verwendung relevanter Informationen für Scoring-Zwecke nur mit ausdrücklicher Zustimmung (Opt-in) erlaubt ist. Das klingt nach klaren Regeln, oder?
Bisher ist jedoch wenig passiert in Bezug auf die Beschwerde von Noyb bei der hessischen Datenschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutz, das für die Crif zuständig ist. Im Mai forderten die Aktivisten Zugang zu den Akten des Landesdatenschutzbeauftragten. In Bayern ist das jedoch nicht möglich, da es an einer entsprechenden rechtlichen Grundlage fehlt. Klingt nach einem bürokratischen Hindernis, oder?
Laut Noyb schien die hessische Aufsichtsbehörde bereit zu sein, die angeforderten Informationen herauszugeben und hat auch Acxiom dazu angehört. Doch Mitte September hat der Datenbroker das Verwaltungsgericht angerufen, um sich gegen den Zugang zu den Akten zu wehren. Der Rechtsanwalt Jonas Breyer, der den individuellen Beschwerdeführer und Noyb vor Gericht vertritt, kommentierte diesen Schritt und erklärte: „Unternehmen versuchen immer wieder, die Umsetzung von Datenschutzrechten zu verzögern, um unethische, aber profitträchtige Geschäftsmodelle künstlich aufrechtzuerhalten.“ Das ist natürlich keine gute Nachricht, oder?
Interessanterweise bezeichnet Acxiom veraltete Unterlagen wie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 2008 als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse. Das ist schon bemerkenswert, oder? Nach fünf Jahren der Anwendung der DSGVO bezeichnet Noyb das Festhalten an rechtswidrigen Geschäftsmodellen, die zu Lasten der Verbraucher gehen, als inakzeptabel. Und das kann man wohl verstehen, oder?
Acxiom, der Adresshändler, verwaltet die Daten von Millionen von Menschen und arbeitet mit internationalen Kunden wie Meta, Adobe, Google, IBM und PayPal zusammen. Da ist es umso wichtiger, Transparenz zu gewährleisten, oder? Es bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit ausgeht und ob die Aufsichtsbehörde letztendlich Einsicht in die Akten erhält. Wir bleiben gespannt!
Schlagwörter: Adresshändler Acxiom + Datenschutzbehörde + Noyb Bürgerrechtsorganisation
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