Europa steht eine überarbeitete Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS) bevor, die in absehbarer Zeit in Kraft treten wird. Der EU-Rat hat die bisherige Richtlinie nach einer Überarbeitung verabschiedet, um den technischen Fortschritt der letzten Jahre angemessen zu berücksichtigen. Die aktualisierte Richtlinie umfasst nun auch multimodale Informationen, Buchungs- und Ticketing-Dienste sowie die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur. Zudem werden auch automatisierte Mobilitätslösungen berücksichtigt. Die resultierenden dynamischen Datensätze sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit dieser Richtlinie verfolgt die EU auch das Ziel, den Verkehr verstärkt von der Straße auf die Schiene und andere Verkehrsträger zu verlagern.
Die überarbeitete Richtlinie berücksichtigt sowohl automatisierte Mobilität als auch On-Demand-Mobilität und zielt darauf ab, die Interoperabilität digitaler Daten zu verbessern, die beispielsweise für Navigationsdienste von Bedeutung sind. Eine verbesserte Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Straßeninfrastruktur ist angestrebt, um beispielsweise vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Staus zu warnen. Es wurden auch neue Vorgaben für die Digitalisierung und Übermittlung wichtiger Informationen festgelegt. Dazu gehören Begrenzungen der Geschwindigkeit, Informationen zu Straßenarbeiten, zur Verkehrssicherheit und zu multimodalen Verkehrsknotenpunkten. Das Ziel ist es, den Verkehrsteilnehmern eine verbesserte Versorgung mit Echtzeitinformationen zu ermöglichen.
Gemäß der überarbeiteten Richtlinie müssen sämtliche übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation behandelt werden. Es ist erforderlich, dass die Daten möglichst anonymisiert und unter spezifischen Bedingungen pseudonymisiert werden. Zudem dürfen sie nicht länger als vorgesehen gespeichert werden.
Die neue Richtlinie behält den Rechtsrahmen der bisherigen Richtlinie von 2010 sowie spätere EU-Rechtsakte bei. Im Jahr 2019 erließ die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt für kooperative intelligente Transportsysteme, der unter anderem die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur regelt, um eine gegenseitige Warnung vor Gefahrensituationen zu ermöglichen. Als Teil ihrer Bestrebungen, die Mobilität in Europa benutzerfreundlicher zu gestalten, hat die EU-Kommission im Jahr 2019 den Vorschlag gemacht, die IVS-Richtlinie zu aktualisieren und an die neuen Möglichkeiten der Mobilität anzupassen.
Schlagwörter: Intelligente Verkehrssysteme IVS + Multimodale Informationen + Kooperative intelligente Transportsysteme
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