Reparieren statt wegwerfen: Das Europäische Parlament setzt ein Zeichen für nachhaltigen Konsum

Immer mehr Produkte landen auf dem Müll, obwohl sie nach einer Reparatur noch voll funktionsfähig wären. Sowohl die hohen Kosten für Reparaturen als auch die gängige Praxis, defekte Geräte einfach durch neue zu ersetzen, sind Hauptursachen für dieses Problem. Doch nun gibt es neue Initiativen, um Verbraucher dazu zu ermutigen, ihre Produkte zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen. Der Ausschuss für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament hat entsprechende Maßnahmen verabschiedet und setzt damit ein wichtiges Zeichen für nachhaltigen Konsum.

Mit einer Zustimmung von 38 Stimmen dafür und nur zwei Stimmen dagegen unterstützt der IMCO-Ausschuss den Entwurf des Parlaments für das “Recht auf Reparatur”. Dieser Entwurf beinhaltet eine Reihe von modifizierenden Änderungen. Ziel ist es, den Verbrauchern mehr Möglichkeiten zur Reparatur ihrer Produkte zu geben und den nachhaltigen Konsum zu fördern.

Laut Angaben der EU-Kommission gehen europäische Verbraucher jedes Jahr insgesamt etwa 12 Milliarden Euro verloren, wenn sie sich dafür entscheiden, Ersatzteile zu kaufen, anstatt Reparaturen durchzuführen. Zudem entstehen durch die vorzeitige Entsorgung funktionsfähiger Konsumgüter in der EU jährlich 261 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, werden 30 Millionen Tonnen Ressourcen verbraucht und entstehen 35 Millionen Tonnen Abfall.

Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sind Verkäufer bereits dazu verpflichtet, kostenfreie Reparaturen anzubieten, sofern diese machbar sind oder nicht teurer als ein Geräteaustausch. Mit der neuen Initiative ist geplant, die Gewährleistungsfrist für reparierte Produkte um ein Jahr zu verlängern. Zudem sollen die Mitgliedstaaten die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine und nationale Fonds unterstützen. Hierbei wird Frankreich als vorbildhaft angesehen.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass Verbraucher nun die Möglichkeit haben, sich im Falle einer Garantie direkt an die Hersteller zu wenden. Die Hersteller werden zudem verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Produkten zu reparieren, auch wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. Die Reparaturen müssen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne durchgeführt werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Hersteller kostenfreie Ersatzgeräte zur Verfügung stellen, die ausgeliehen werden können. Alternativ können sie auch bereits überholte Produkte anbieten, anstatt ein neues Gerät zu liefern.

Cristina Ganapini von der NGO “Right to Repair Europa” bezeichnet die neuen Maßnahmen als bedeutenden Meilenstein. Es sei ein großer Schritt nach vorne, dass die Reparatur gesetzlich höher bewertet werde als der Austausch. Ebenso sei es positiv, dass Hersteller Ersatzteile zu einem fairen Preis anbieten müssen, um eine Diskriminierung zu verhindern. Die Kosten für eine Reparatur dürfen nicht so hoch sein, dass sie sich nicht lohnt.

Die neuen Initiativen des Europäischen Parlaments sind ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigerem Konsum. Indem Verbraucher ermutigt werden, ihre Produkte zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen, kann nicht nur Geld gespart, sondern auch der Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung reduziert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regelungen schnell umgesetzt werden und sich auch andere Länder an ihnen orientieren. Denn nur gemeinsam können wir eine nachhaltigere Zukunft schaffen.

Schlagwörter: Reparaturmaßnahmen + Verbraucherschutz + Nachhaltigkeit

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  • 25. Oktober 2023