EU-Kommission: Apple muss App Store und Safari in Europa öffnen

Apple wird ab Frühjahr 2024 dazu verpflichtet sein, seine Plattformen in Europa weiter zu öffnen, darunter der App Store und der Browser Safari. Diese Entscheidung wurde von der EU-Kommission im September getroffen und wurde nun in ihrem vollständigen Wortlaut veröffentlicht.

Zuvor hatte Apple argumentiert, dass das Unternehmen nicht nur einen App Store und einen Browser betreibt, sondern insgesamt fünf verschiedene App Stores und drei Browser. Die EU-Kommission bestätigt jedoch, dass der App Store und der Browser Safari von Apple als sogenannte „Core Platform Services“ eingestuft werden, allerdings nur auf dem iPhone und nicht auf den anderen Geräten des Herstellers.

Apple führt an, dass es nicht nur einen, sondern insgesamt fünf App Stores betreibt: Einen für iPhones, einen für iPads, einen für Macs, einen für Apple Watches und einen für Apple TVs. Zukünftig wird noch ein sechster App Store für die Vision Pro hinzukommen. Laut Apple haben die App Stores unterschiedliche Funktionen und Aufgaben.

Die neuen Regeln des Digital Markets Act gelten nur für Plattformdienste mit mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in Europa. Apple argumentiert, dass die anderen App Stores für macOS, iPad, Watch und TV nicht unter die neuen Regeln fallen, da sie weniger genutzt werden. Dies gilt jedoch nur für den App Store für iOS. Die EU-Kommission hingegen vertritt die Auffassung, dass der App Store grundsätzlich dem Vertrieb von Apps dient und daher nur marginale Unterschiede zwischen den verschiedenen Betriebssystemen aufweist. Daher sind die Regeln für den App Store auf allen Apple-Systemen gültig.

Auch in Bezug auf den eigenen Browser Safari argumentierte Apple ähnlich, dass es sich nicht um einen einzigen Browser handelt, sondern um drei verschiedene Browser – einen für iOS, einen für iPadOS und einen für macOS. Die EU-Kommission entschied sich jedoch dagegen, da der Browser auf allen drei Plattformen denselben Zweck erfüllt. Die Regulierer erkannten die von Apple vorgebrachten Unterschiede zwischen den Browsern nicht an und verwiesen auf Apples Marketing-Slogan „Das gleiche Safari. Unabhängig vom Gerät.“

Unabhängig davon, dass Apple fünf verschiedene Betriebssysteme anbietet und somit offensichtliche Unterschiede bestehen, akzeptierte die Kommission diese Argumentation nicht. Aktuell fallen daher nur iOS-Geräte unter die Vorgaben des Digital Markets Act, was zu den größten Auswirkungen führt, da Apple alternative App Stores und Sideloading zulassen muss. Die Kommission prüft derzeit, ob iPadOS in Zukunft ebenfalls den Bestimmungen des Gesetzes unterliegt. Aufgrund der geringen Unterschiede in Bezug auf die technische Grundlage und die Funktionalität wurden sowohl iOS als auch iPadOS lange Zeit von Apple einfach als „iOS“ bezeichnet. Erst vor kurzem erhielt die Tablet-Version einen eigenen Namen.

Schlagwörter: Digital Markets Act + App Store + EUKommission

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  • 7. November 2023