Kunden von AT&T und Verizon, zwei der größten Mobilfunkanbieter in den USA, haben eine Klage gegen die Deutsche Telekom, ihre Tochtergesellschaft T-Mobile USA und den früheren Mehrheitseigentümer Softbank eingereicht. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, durch die Fusion von T-Mobile USA und Sprint im April 2020 gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben. Durch den Zusammenschluss der beiden Mobilfunk-Netzbetreiber wurde die Anzahl der großen Wettbewerber von vier auf drei reduziert, was zu einer Verringerung des Wettbewerbs und möglicherweise zu Preiserhöhungen geführt haben könnte.
Die Kläger fordern die Aufspaltung von T-Mobile, um wieder vier große Mobilfunk-Netzbetreiber und einen stärkeren Wettbewerb auf dem US-Mobilfunkmarkt zu gewährleisten. Darüber hinaus verlangen sie Schadenersatzzahlungen an die bisher benachteiligten Verbraucher. Die Kläger haben einen Antrag auf Zulassung einer Sammelklage gestellt und fordern die Durchführung eines Geschworenenverfahrens.
Das Bundesbezirksgericht in Illinois, das über den Fall entscheidet, hat die Zuständigkeit in Bezug auf Softbank abgelehnt, da der betroffene Bereich des japanischen Konzerns nur wenige Verbindungen nach Illinois hat. T-Mobile USA kann sich jedoch nicht so einfach der Verantwortung entziehen, da das Unternehmen zweifellos auf dem Markt in Illinois präsent ist.
T-Mobile hat versucht, den privaten Klägern das Recht auf Klageführung unter Berufung auf das US-Kartellrecht abzusprechen. Normalerweise sind es Behörden, nicht Einzelpersonen, die wettbewerbsrechtliche Verfahren gegen Unternehmenszusammenschlüsse einleiten. Das relevante US-Gesetz sieht jedoch vor, dass jeder Geschädigte Klage erheben kann, sofern es keine besseren Kläger gibt. Das Gericht hat dem Argument von T-Mobile nicht zugestimmt und betont, dass alle Mobilfunkkunden in den USA ähnlich durch ein höheres Preisniveau auf dem Markt geschädigt wären.
T-Mobile bestreitet jeglichen Zusammenhang zwischen der Fusion und möglichen Preiserhöhungen seitens AT&T und Verizon. Dieses Argument wurde jedoch bereits in früheren kartellrechtlichen Prozessen in den USA abgelehnt. Gemäß der Rechtsprechung kann in einer solchen Situation eine Klage aufgrund behaupteter Preisänderungen Dritter gerechtfertigt sein.
Es bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit zwischen den Kunden von AT&T und Verizon und der Deutschen Telekom sowie T-Mobile USA weitergeht. Eine Entscheidung könnte Auswirkungen auf den US-Mobilfunkmarkt und den Wettbewerb haben.
Schlagwörter: Fusion + Preiserhöhung + Klage
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