Meta, das Unternehmen hinter den Plattformen Facebook und Instagram, hat kürzlich begonnen, ein kostenpflichtiges Abonnement anzubieten. Das neue Angebot wurde Anfang November eingeführt und gilt vorerst nur für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz umfasst.
Gegen eine monatliche Gebühr von knapp zehn Euro erhalten Nutzer uneingeschränkten Zugang zu allen Facebook- und Instagram-Konten im Web, ohne dass Werbung angezeigt wird. iOS- und Android-Nutzer müssen zusätzlich drei Euro zahlen, da Meta die Kosten für die Abgaben an Apple und Google in den Preis einbezieht.
Um die Hintergründe dieser ungewöhnlichen Entscheidung zu verstehen, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren den Druck auf Meta kontinuierlich erhöht. Es geht im Wesentlichen darum, dass das Unternehmen innerhalb des EWR die gleichen Datenschutzvorschriften einhalten muss wie Unternehmen mit Hauptsitz im EWR.
Bisher hat Meta diese Regeln, die seinem Geschäftsmodell entgegenstehen, mehr oder weniger geschickt umgangen. Das Kernangebot von Facebook und Instagram besteht darin, eine große Menge an personenbezogenen Daten der Nutzer zu sammeln und für die Erstellung von Profilen zu nutzen. Je detaillierter das Unternehmen seine Nutzer kennt, desto besser funktioniert das Angebot, gezielte Werbung für Werbekunden zu schalten.
Meta argumentierte lange Zeit, dass es im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt, indem es diesen Deal in den Nutzungsbedingungen versteckt erwähnte. Tracking und Werbung seien schließlich integraler Bestandteil des Dienstes und erforderten daher keine separate rechtliche Grundlage gemäß der DSGVO.
Im Jahr 2023 untersagte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Meta diese Vorgehensweise und verhängte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 390 Millionen Euro gegen die irische Datenschutzbehörde DPC. Meta stützt sich seitdem auf das Konzept des „berechtigten Interesses“ als rechtliche Grundlage gemäß Artikel 6 Absatz f der DSGVO. Das Unternehmen weigert sich jedoch, das Tracking einzustellen oder eine Zustimmung der Nutzer dafür einzuholen.
Dies führte zu der aktuellen Situation, die der EDSA nun offensichtlich als unhaltbar ansieht. Medienportale zum Beispiel müssen Nutzern das Tracking über Cookie-Banner ermöglichen, das sie jederzeit widerrufen können, und sich regelmäßig vor Datenschutzbehörden rechtfertigen. US-Konzerne, insbesondere Meta, haben diese Regeln bisher weitgehend ignoriert und blieben fast immer ungestraft. Die irische Datenschutzaufsicht spielte in diesem Zusammenhang eine bedauerliche Rolle, da sie für einen Großteil der europäischen Niederlassungen von US-Technologieunternehmen zuständig ist. Der Vorwurf lautet, dass sie die US-Konzerne bislang zu nachsichtig behandelt hat, da diese viel Geld ins Land bringen.
Am 27. Oktober griff der EDSA drastisch ein und machte erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, mittels einer verbindlichen Eilentscheidung eine nationale Aufsichtsbehörde zur Handlung zu zwingen. Innerhalb von zwei Wochen forderte er die irische DPC auf, endgültige Maßnahmen gegen Meta zu ergreifen und ein Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbung im gesamten EWR zu verhängen. Der Zeitraum von 14 Tagen begann bereits am 31. Oktober zu laufen. Das bedeutet, dass Meta das Tracking seiner Nutzer innerhalb des EWR beenden oder eine rechtlich einwandfreie Zustimmung über Cookie-Banner einholen muss. Andernfalls drohen Strafen und Anordnungen bis hin zum Verbot der Meta-Plattformen in der EU. Die irische DPC wäre für die Festlegung des Strafmaßes zuständig.
Anu Talus, die finnische Vorsitzende des EDSA seit Mai 2023, betonte, dass die Entscheidung gründlich abgewogen wurde. Berichten der DPC zufolge konnte Meta bisher nicht nachweisen, dass es sich an die früheren Entscheidungen gehalten hat. Talus erklärte, dass es dringend erforderlich ist, dass Meta seine Verarbeitungspraktiken in Übereinstimmung mit den Vorschriften bringt und die unrechtmäßige Verarbeitung beendet.
Die Ankündigung von Meta lässt Raum für Interpretationen und möglicherweise Schlupflöcher. Es wird lediglich erwähnt, dass die Informationen nicht für Werbung verwendet werden. Meta betonte, dass die Daten der Nutzer, solange sie ein Abonnement abgeschlossen haben, nicht für Werbezwecke genutzt werden. Aus dieser Ankündigung lässt sich jedoch nicht ableiten, dass im kostenpflichtigen Abonnement auf die Erhebung personenbezogener Daten verzichtet wird. Es ist möglich, dass die Auseinandersetzungen weitergehen werden.
Schlagwörter: Kostenpflichtiges Abonnement + Datenschutzvorgaben + DSGVO
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