Justizminister fordern verstärkten Schutz vor Überwachung und Stalking durch Bluetooth-Tracker

Die Justizminister der Bundesländer haben auf ihrer kürzlich in Berlin abgehaltenen Konferenz den Bund dazu aufgefordert, den Schutz vor heimlicher Überwachung und Stalking mithilfe von Bluetooth-Trackern wie Apples AirTags oder Samsungs Galaxy SmartTags sowie anderen Peilsendern zu verstärken. Bayern und Hamburg haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, da sie eine Lücke in den 2021 verschärften Stalking-Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) erkennen.

Die Hamburgische Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) teilte mit, dass der Antrag auf breite Zustimmung gestoßen sei. Laut Gallina seien Bluetooth-Tracker wie AirTags zwar äußerst nützlich für vergessliche Personen, die beispielsweise ihre Schlüssel verlegt haben. Jedoch könnten diese kleinen Geräte auch dazu missbraucht werden, Menschen zu stalken und es ermöglichen, Opfer wie zum Beispiel Ex-Partner genau zu überwachen. Für die Betroffenen sei dies eine schreckliche Situation.

Bereits im Juni 2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs verabschiedet, um einen wirksameren Kampf gegen Stalking zu ermöglichen. Dabei wurde auch digitales Stalking, wie zum Beispiel über Apps mit gefälschten Profilen, einbezogen. Jedoch wurde dabei die Problematik der Bluetooth-Tracker nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Justizminister des Freistaats Bayern, Georg Eisenreich (CSU), berichtete, dass Bayern bereits damals darauf hingewiesen habe, dass Bluetooth-Tracker nicht rechtssicher erfasst seien. Nun sind jedoch Fälle aus der Praxis aufgetreten, was dazu geführt hat, dass die Justizministerkonferenz die Angelegenheit aufgegriffen hat. Letztlich obliegt die Entscheidung jedoch dem Bundestag.

Die Minister möchten sich verstärkt gegen digitale Gewalt engagieren. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Stalking, sondern auch um den Schutz vor Hass und Hetze im Internet. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um Betroffenen dabei zu helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Beleidigungen und Bedrohungen auch ohne Anwalt abzumahnen oder den Opfern mehr Zeit zu geben, um rechtlich gegen Hetzer vorzugehen.

Zudem sollen bereits bestehende Plattformen wie „Hessen gegen Hetze“ oder die Meldestelle „Respect“ genutzt werden, um Online-Anzeigen zu erstatten. Der Digital Services Act (DSA) wird grundsätzlich als ein Fortschritt betrachtet, um gegen Hass und Hetze vorzugehen. Allerdings müssen auch hier noch Schutzlücken geschlossen werden, um Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Das Bundesjustizministerium plant die Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt, um Betroffenen dabei zu helfen, selbst gegen strafbare Inhalte im Internet vorzugehen. Dafür ist es erforderlich, dass Online-Plattformen einfacher Informationen über die Identität der Nutzer erhalten können, die rechtswidrig handeln. Zudem sollen zeitlich begrenzte Sperren von Accounts bei schweren Verletzungen der Persönlichkeitsrechte eingeführt werden.

Die Justizministerkonferenz hat das Ministerium dazu aufgefordert, den möglichen rechtspolitischen Handlungsbedarf im Strafrecht im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen zu klären. Dazu gehört auch die Untersuchung von generativer Künstlicher Intelligenz, Sprachmodellen und Bots wie ChatGPT, um möglichen Missbrauch für Deepfakes oder Cybercrime aufzudecken.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Schutz der Intim- und Privatsphäre von Kindern in sozialen Medien. Hier konnte noch keine Mehrheit gefunden werden, da das Thema nicht ausführlich genug diskutiert werden konnte. Es wurde jedoch betont, dass auch Kinder bestimmte Rechte besitzen und dass Eltern ihre Kinder unterstützen sollten, diese Rechte durchzusetzen.

Abschließend wurde auf dem Digitalgipfel für den Justizbereich beschlossen, sich verstärkt auf die Reform der Prozessordnungen zu konzentrieren. Zudem soll die E-Akte so schnell wie möglich aktualisiert werden. Ein E-Justice-Rat als Reformkommission soll bis zum Sommer eingesetzt werden, um zusätzliche Impulse zur Nutzung des Digitalisierungspotenzials zu liefern.

Schlagwörter: BluetoothTracker + StalkingParagrafen + Digitale Gewalt

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  • 10. November 2023