EU beschließt interoperables Gesetz für bessere Zusammenarbeit in Europa

Endlich ist es soweit! Die EU hat eine Einigung über ein Gesetz erzielt, das dafür sorgen soll, dass Europa besser zusammenarbeitet. Und zwar nicht nur im Fußball, sondern auch im öffentlichen Sektor. Das neue Gesetz zur interoperablen EU hat das Ziel, grenzüberschreitende Verwaltungsvorgänge reibungsloser zu gestalten. Das bedeutet, dass Behörden in verschiedenen Bereichen, wie Steuern, Verkehr, Umwelt, Landwirtschaft, Gesundheit, Justiz und Inneres, besser miteinander kommunizieren können.

Warum ist das wichtig, fragst du? Nun, die Bedeutung der grenzüberschreitenden Interoperabilität wurde besonders während der Coronavirus-Pandemie deutlich. Die EU-Kommission musste schnell handeln, um EU-weit digitale COVID-19-Zertifikate auszustellen und Informationen über verfügbare Betten in den Intensivstationen der Krankenhäuser in Echtzeit auszutauschen. Aber auch bei der Aufnahme und Integration von Migranten könnte die Interoperabilität den Prozess erleichtern.

Die EU-Kommission hat erkannt, dass es oft frustrierend ist, immer wieder dieselben Informationen an verschiedene Behörden geben zu müssen. Um dies zu ändern, sollen die Verwaltungen Zugang zu Registern und anderen Datensammlungen auf unterschiedlichen Ebenen des öffentlichen Sektors erhalten. Leider gibt es bisher fehlende Interoperabilität, was zu teuren und zeitaufwändigen Verwaltungsverfahren führt. Das ist nicht nur ärgerlich für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, sondern auch für die Verwaltungen selbst.

Die EU-Kommission hat auch genug von den endlosen PDF-Dokumenten, die als Nachweise eingereicht werden müssen. Stattdessen sollen vollständig automatisierte und durchgehend digitalisierte Dienste und Prozesse zur Verfügung stehen. Das klingt nach Musik in den Ohren aller, die genug von Papierkram haben.

Allerdings gibt es bereits seit 2010 einen europäischen Interoperabilitätsrahmen, der als Leitfaden für die Interoperabilitätspolitik der EU dient. Das Problem ist nur, dass dieser Rahmen nicht bindend ist und es an Ressourcen mangelt, um den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen bei der Umsetzung zu helfen. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Ein wichtiger Bestandteil des Rahmens ist die frühzeitige Berücksichtigung von Interoperabilität im politischen Entscheidungsprozess. Das neue Gesetz will die Verwaltungen dazu motivieren, Interoperabilitätslösungen zu entwickeln, mit anderen Behörden zu teilen und die daraus resultierende grenzüberschreitende Interoperabilität zu bewerten.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, einen nationalen Koordinator zu benennen. Es ist wichtig zu betonen, dass Interoperabilität keine rein technische Angelegenheit ist. Es müssen Vereinbarungen zwischen verschiedenen Organisationen getroffen werden, es müssen abgestimmte Datenbeschreibungen verwendet werden und es müssen Gesetze vorhanden sein, die einen solchen Datenaustausch ermöglichen. Eine strukturierte langfristige Zusammenarbeit ist ebenfalls von großer Bedeutung.

Bei der Implementierung der Interoperabilitätslösungen müssen selbstverständlich sämtliche Vorschriften zur Privatsphäre und zum Datenschutz der EU eingehalten werden. Es ist auch wichtig, dass jeder Mensch Zugang zu seinen eigenen Daten hat. Die EU-Kommission betont, dass die Beseitigung nicht interoperabler Verwaltungsverfahren kleinen und mittleren Unternehmen helfen wird, aktiv im gesamten Binnenmarkt tätig zu sein. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Verwaltungen könnten Unternehmen in der EU potenziell jährliche Einsparungen von bis zu 19 Milliarden Euro erzielen.

Das klingt doch nach einer guten Sache, oder? Endlich wird Europa interoperabel und wir können uns alle auf effizientere, digitalisierte Verwaltungsprozesse freuen. Wer hätte gedacht, dass die EU nicht nur bei Handelsabkommen stark sein kann, sondern auch bei der Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor?

Schlagwörter: Interoperabilität + Verwaltungsdigitalisierung + EUVerordnung

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  • 14. November 2023