Tesla streicht umstrittene Klausel im Cybertruck-Nutzungsvertrag

Tesla hat es mal wieder geschafft, die Gemüter zu erregen – dieses Mal mit einer Klausel in den Nutzungsbedingungen für den heiß ersehnten Cybertruck. Ursprünglich hieß es, dass Tesla Kunden, die das Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres ohne schriftliche Genehmigung weiterverkaufen, auf 50.000 Dollar oder mehr verklagen könnte. Ein Schachzug, der den Weiterverkauf des begehrten Sammlerstücks wohl verhindern sollte. Elon Musk, der CEO von Tesla, hatte zuvor sogar gesagt, dass das Unternehmen sich mit dem Cybertruck sein eigenes Grab geschaufelt habe. Das ließ natürlich Spekulationen aufkommen, dass Tesla möglicherweise Schwierigkeiten haben könnte, die Nachfrage zu befriedigen und daher den Weiterverkauf einschränken wollte.

Doch die Aufregung war von kurzer Dauer, denn die umstrittene Klausel wurde nur wenige Tage nach ihrer Veröffentlichung aus den Nutzungsbedingungen gestrichen. Anscheinend hat Tesla schnell auf die Kritik reagiert und die Klausel angepasst, um möglichen rechtlichen Ärger zu vermeiden und den Kunden mehr Freiheit beim Weiterverkauf ihres Cybertrucks zu geben. Die aktualisierten Nutzungsbedingungen enthalten nun eine allgemeinere Regel gegen den raschen Weiterverkauf, jedoch ohne die explizite Drohung rechtlicher Konsequenzen.

Man kann gespannt sein, wie sich der Cybertruck auf dem Markt behaupten wird und ob die hohe Nachfrage tatsächlich zu Lieferschwierigkeiten führen wird. Aber eins steht fest: Tesla hat mit diesem futuristischen Elektro-Pickup wieder einmal die Automobilbranche durcheinandergewirbelt. Ob man den Cybertruck nun liebt oder hasst, man kann nicht leugnen, dass er für viel Aufsehen gesorgt hat. Und wer weiß, vielleicht wird er eines Tages tatsächlich zum begehrten Sammlerstück. Aber bitte denkt daran, die Nutzungsbedingungen zu lesen, bevor ihr ihn weiterverkauft!

Schlagwörter: CybertruckLieferungen + Nutzungsbedingungen + Weiterverkaufsregel

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  • 14. November 2023