Microsofts OpenAI-Beteiligung: Bundeskartellamt prüft und behält Markt im Auge

Microsofts Beteiligung an OpenAI wurde vom Bundeskartellamt geprüft und nicht als Fusion eingestuft, wodurch sie nicht der Kontrolle der deutschen Behörde unterliegt. Trotzdem warnt Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt vor den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft. KI kann sowohl positive Effekte haben, als auch das Risiko bergen, dass große Internetkonzerne ihre dominante Position weiter ausbauen.

OpenAI ist vor allem durch seinen Chatbot ChatGPT bekannt geworden. Sollte Microsoft seinen Einfluss auf OpenAI weiter ausweiten, müsste das Bundeskartellamt erneut prüfen, ob eine Anmeldepflicht nach dem Fusionskontrollrecht besteht. Das Amt hat die Aufgabe, die Entwicklung des Marktes und die Beteiligung großer Unternehmen an aufstrebenden Start-ups im KI-Bereich genau zu beobachten, da Künstliche Intelligenz eine Schlüsseltechnologie für den wettbewerblichen Fortschritt der Digitalwirtschaft ist.

Bereits im Juli 2019 investierte Microsoft eine Milliarde US-Dollar in OpenAI. Diese Investition war Teil einer umfassenderen Partnerschaft, bei der Microsoft Zugang zur OpenAI-Technologie erhielt. Im Januar dieses Jahres erhöhte Microsoft seine Investitionen und intensivierte die Zusammenarbeit.

Das Bundeskartellamt ist der Ansicht, dass Microsoft einen bedeutenden wettbewerblichen Einfluss auf OpenAI hat, der nach deutschem Wettbewerbsrecht als Zusammenschlusstatbestand ausreicht. Zudem wurde geprüft, ob OpenAI in Deutschland eine bedeutende Aktivität entfaltet hat, was erst seit diesem Jahr der Fall ist.

Unabhängig davon untersucht das Bundeskartellamt auch, ob Microsoft eine dominante marktübergreifende Stellung im Wettbewerb innehat. Falls wettbewerbswidriges Verhalten festgestellt wird, hat das Amt die Befugnis, dies zu unterbinden. In der Vergangenheit wurde bereits bei Unternehmen wie Amazon, Apple, Alphabet/Google und Meta/Facebook eine solche dominante Position festgestellt. Amazon und Apple haben jedoch gerichtliche Beschwerden eingereicht.

Schlagwörter: Bundeskartellamt + Microsoft + OpenAI

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  • 15. November 2023