Bundesjustizminister Marco Buschmann hat große Pläne: Er möchte die umstrittenen Gesetzesparagraphen zum Thema Hacking überarbeiten. Klingt spannend, oder? In einer Mitteilung aus seinem Büro heißt es, dass Sicherheitslücken in Zukunft auf legalem Weg entdeckt, gemeldet und geschlossen werden können sollen. Das betrifft vor allem die IT-Sicherheitsforschung. Buschmann hat sich dabei besonders den Paragraphen 202a des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgenommen, der sich mit dem Ausspähen und Abfangen von Daten befasst.
Um diese Novelle voranzutreiben, hat das Bundesjustizministerium bereits Symposien mit Experten veranstaltet, um Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Dieser soll dann im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt werden. Das klingt nach einer Menge Arbeit, aber wenn es darum geht, die Sicherheit unserer IT-Systeme zu verbessern, ist das sicherlich eine gute Investition.
Besonders kontrovers ist der Paragraph 202c StGB, der die Vorbereitung einer Straftat durch das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten von Passwörtern oder anderen Sicherheitscodes sowie von Computerprogrammen bestraft. Diese Tools werden sowohl von Hackern genutzt, haben aber auch einen Nutzen für Systemadministratoren und Berater. In der Vergangenheit gab es bereits Proteste gegen diesen Paragraphen, und auch der Paragraph 202b StGB, der den unbefugten Einsatz solcher Werkzeuge bestraft, steht in der Kritik.
Um zu verdeutlichen, wie dringend eine Überarbeitung der Gesetzeslage ist, gibt es ein aktuelles Verfahren vor dem Amtsgericht Jülich. Dort steht ein Programmierer vor einer möglichen Haftstrafe, weil er eine Sicherheitslücke in den Systemen eines Software-Dienstleisters entdeckt hat. Das ist doch irgendwie paradox, oder? Man entdeckt eine Schwachstelle und wird dann möglicherweise bestraft, anstatt dafür gelobt zu werden.
Die Initiative von Buschmann wird übrigens vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Konstantin von Notz, unterstützt. Denn es ist bekannt, dass auch Forscher, die auf Sicherheitslücken hinweisen, mit den Hackerparagrafen strafrechtlich verfolgt werden können. Angesichts der aktuellen Lage in Bezug auf die IT-Sicherheit ist es wichtig, Experten zu schützen, die zum Wohl der Allgemeinheit handeln.
Interessanterweise wird in dem Koalitionsvertrag, der die Arbeit der Regierungsparteien regelt, bereits festgelegt, dass das Strafgesetzbuch auf seine Handhabbarkeit und mögliche Widersprüche geprüft werden soll. Bisher wurde jedoch der Paragraph 303b StGB, der Computersabotage bestraft, nicht erwähnt. Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte eine Verschärfung der Strafen gefordert, da Computerstraftaten bisher als geringfügige Kriminalität behandelt wurden. Das ist natürlich ein heikles Thema, bei dem es wichtig ist, das richtige Gleichgewicht zu finden.
Der Bundesrat drängt übrigens bereits zum dritten Mal darauf, die unbefugte Nutzung von IT-Systemen strafrechtlich zu verfolgen. Das zeigt, dass das Thema von verschiedenen Seiten als wichtig erachtet wird und Handlungsbedarf besteht.
Aber Buschmann hat noch weitere Pläne: Er möchte auch das Schwarzfahren und Fahrerflucht entkriminalisieren sowie das Mindeststrafmaß für sexuellen Kindesmissbrauch senken. Bei Unfällen mit nur Sachschäden soll anstelle der Wartepflicht eine Meldepflicht eingeführt werden, die digital übermittelt werden kann. Na, das sind ja mal ambitionierte Vorhaben!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bundesjustizminister Buschmann mit seiner geplanten Überarbeitung der Hackerparagraphen für viel Diskussionsstoff sorgt. Es ist wichtig, dass die Gesetze mit der sich ständig weiterentwickelnden Technologie Schritt halten und diejenigen schützen, die sich für die Sicherheit unserer IT-Systeme einsetzen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzesentwurf letztendlich aussehen wird und ob er die gewünschten Verbesserungen mit sich bringt.
Schlagwörter: Hackerparagrafen + ITSicherheitsforschung + Strafrechtsreform
Wie bewerten Sie den Schreibstil des Artikels?
