Meta in der Kritik: Neues Bezahlmodell sorgt für Datenschutzbedenken

Meta, das Mutterunternehmen von Facebook und Instagram, hat vor kurzem ein neues Bezahlmodell eingeführt, das bei Datenschutzorganisationen und Datenschutzbeauftragten auf Kritik stößt. Die österreichische Datenschutzbehörde hat eine Beschwerde gegen Meta von der zivilgesellschaftlichen Organisation Noyb erhalten, die vom bekannten österreichischen Juristen Max Schrems gegründet wurde.

Der Grund für die Beschwerde liegt in der Einführung des Bezahlmodells für Facebook und Instagram, die beide zum US-Internetkonzern Meta gehören. Im Oktober wurde das neue Modell gestartet, das europäischen Nutzern die Wahl lässt: Sie können entweder der Verfolgung für personalisierte Werbung zustimmen oder eine Datenschutzgebühr von bis zu 251,88 Euro pro Jahr für beide soziale Netzwerke zahlen.

Noyb äußert Bedenken, dass andere Unternehmen bald nachziehen könnten und der Datenschutz im Internet unerschwinglich wird. Meta hat über Jahre hinweg das eigene Datamining als Vorteil für die Benutzer dargestellt. Im Juli fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das den Umgang des Plattformbetreibers mit Nutzerdaten für gezielte Werbung als rechtswidrig einstufte. Als Reaktion darauf haben die EU-Datenschutzbeauftragten Facebook und Instagram das Schalten solcher Werbung untersagt.

Gemäß Noyb versucht Meta mit den geforderten hohen Abonnementgebühren ohne Tracking erneut, das EU-Recht zu umgehen. Die Bürgerrechtler erklären, dass gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Zustimmung zur personalisierten Werbung nur dann gültig ist, wenn sie freiwillig erteilt wird. Mit diesem Vorgehen wird gewährleistet, dass Nutzer ihr Grundrecht auf Privatsphäre nur auf freiwilliger Basis aufgeben. Jedoch bewirkt der neue Ansatz von Meta genau das Gegenteil.

Die monatliche Abonnementgebühr von bis zu 12,99 Euro nur für Facebook ist absolut unangemessen: Der Konzern gibt selbst an, dass der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer in Europa zwischen dem dritten Quartal 2022 und 2023 bei 16,79 US-Dollar lag. Das entspricht einem Jahresumsatz von lediglich 62,88 Euro pro Benutzer.

Gemäß Untersuchungen in der Online-Branche wünschen sich lediglich drei Prozent der Nutzer, dass ihre Aktivitäten verfolgt werden. Dennoch wählen über 99 Prozent der Nutzer den Schutz ihrer Privatsphäre und entscheiden sich gegen eine Zahlung, wenn ihnen eine Gebühr angeboten wird. Noyb warnt davor, dass der Erfolg von Metas neuem Abonnementmodell einen Dominoeffekt auslösen könnte. Es gibt Anzeichen dafür, dass TikTok bereits außerhalb der USA ein werbefreies Abonnement testet. Es besteht die Möglichkeit, dass andere Anbieter von Apps bald nachziehen, was zu einer Situation führen könnte, in der der Online-Datenschutz unbezahlbar wird.

Gemäß Google hat eine durchschnittliche Person etwa 35 Anwendungen auf ihrem Smartphone installiert. Falls alle App-Betreiber dem Vorbild von Meta folgen und eine vergleichbare Gebühr verlangen, würde jeder einzelne Nutzer jährlich mehrere Tausend Euro bezahlen müssen.

Max Schrems äußert, dass es in der Vergangenheit Zeiten gab, in denen Grundrechte ausschließlich den Wohlhabenden vorbehalten waren. Es sieht so aus, als ob Meta uns in eine Zeit zurückversetzen möchte, die mehr als hundert Jahre zurückliegt.

Anfang November hob der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Thomas Fuchs, hervor, dass die Meta-Bezahlmodelle hohen Anforderungen gerecht werden müssen. Zu diesen Aspekten zählen die detaillierte Einwilligung, Transparenz und der Verzicht auf täuschende Gestaltungsmittel. Aktuell überprüfen die Aufsichtsbehörden, ob Meta mit der geplanten Umsetzung die Anforderungen erfüllt und ob ein Angebot vorliegt, das den rechtlichen Bestimmungen entspricht.

Schlagwörter: Noyb + Meta + Datenschutzgebühr

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  • 28. November 2023