Digitale Patientenakte: Chancen und Kritik der Gesundheitsdigitalisierung

Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich versicherten Personen automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Dies hat die Bundesregierung beschlossen und möchte damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. In der ePA sollen sämtliche medizinische Daten eines Patienten gespeichert werden, wie zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Medikationen und Laborergebnisse.

Allerdings gibt es auch Kritik an der Einführung der elektronischen Patientenakte. Vor allem Datenschützer und Bürgerrechtler äußern Bedenken bezüglich des Schutzes der persönlichen Daten. Sie befürchten, dass der Zugriff auf die ePA zu leichtfertig und ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen erfolgen könnte. Zudem könnten sensible Informationen in falsche Hände gelangen und missbraucht werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Recht auf Widerspruch. Laut Artikel 7 der Verordnung über den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) besteht die Möglichkeit, dem Erstellen der ePA zu widersprechen. Allerdings gibt es Unklarheiten in diesem Artikel, die von Kritikern als mögliche Aushebelung des Widerspruchsrechts interpretiert werden. Patrick Breyer von der Piratenpartei bezeichnet die ePA daher als “Zwangs-elektronische Patientenakte”.

Die SPD hingegen betont, dass es immer noch Spielraum für die geplante Widerspruchslösung (Opt-out) zur Neuregelung der ePA in Deutschland gibt. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) versichert, dass die Möglichkeit des Widerspruchs beim Anlegen einer ePA weiterhin bestehen bleibt. Das BMG setzt sich während der Verhandlungen dafür ein, dass die im Digitalgesetz festgelegten Rechte von Versicherten in Bezug auf die ePA, insbesondere die Opt-Out-Rechte bezüglich der Nutzung, Speicherung und dem Zugriff von Gesundheitsfachkräften erhalten bleiben.

Das EHDS hat das Ziel, dass die EU-Mitgliedstaaten Patientendaten im Bereich der Primär- und Sekundärdatennutzung zur Verfügung stellen. Das BMG betont, dass der Zugang von Angehörigen der Gesundheitsberufe zu diesen Daten ermöglicht werden muss, sofern der Patient dem nicht widerspricht. Deutschland hat daher eine spezielle Telematikinfrastruktur (TI) aufgebaut, die die ePA als zentrale Anwendung beinhaltet.

In den letzten Tagen des Monats November haben die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) über Änderungsanträge zum EHDS beraten und den Entwurf für die Verordnung angenommen. Es sind auch geplante Verbesserungen vorgesehen. Als Beispiel wird ein Widerspruchsrecht für die Weitergabe von Sekundärdaten vorgeschlagen. Datenschützer und Bürgerrechtler hatten zuvor viel Kritik zu diesem Thema geäußert. Für sensible Informationen wie Gendaten und Daten aus Wellness-Apps ist eine explizite Zustimmung vorgesehen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Dennoch müssen sowohl der Schutz der persönlichen Daten als auch die Rechte der Versicherten gewährleistet sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die ePA weiterentwickelt und ob die Bedenken der Kritiker ausgeräumt werden können.

Schlagwörter: Elektronische Patientenakte ePA + Europäischer Gesundheitsdatenraum EHDS + Widerspruchslösung Optout

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  • 4. Dezember 2023