EU-Ministerrat spricht sich für Modifikationen bei Gigabit-Infrastruktur aus

Der EU-Ministerrat hat am Dienstag seine Haltung zur vorgeschlagenen Verordnung für Gigabit-Infrastruktur festgelegt und spricht sich für einige Modifikationen am ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission aus. Die Mitgliedsstaaten betonen, dass es nicht ausschließlich auf Glasfaser als Mittel zur Erreichung einer sehr hohen Kapazität ankommt.

Die Kommission drängt darauf, dass insbesondere ältere Technologien wie DSL-Vectoring auf Kupfernetzen ohne unnötige Verzögerungen abgeschaltet werden sollen. Die EU-Kommission schlug auch vor, die Preise für kupferbasierte Netze vorübergehend an die von Glasfaser anzugleichen, um eine Angleichung zu erreichen. Im Dokument des Rats wird jedoch nicht auf dieses Instrument Bezug genommen.

Das Ziel des Gigabit Infrastructure Act (GIA) besteht darin, die Bürokratie sowie die Kosten und den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Einführung von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu reduzieren. Gemäß der Kommission soll eine Genehmigungsfiktion angewendet werden: Wenn Anträge zum Netzausbau nicht innerhalb von vier Monaten beantwortet werden, sollen sie automatisch als genehmigt gelten. Jedoch hat der Rat diese Klausel entfernt.

Gemäß dem GIA besteht auch ein Anspruch für alle Bürger in den Mitgliedsstaaten auf einen zügigen Internetzugang bis 2030. Hier setzen sich die EU-Länder dafür ein, dass kleinere Gemeinden eine Ausnahmeregelung mit einer längeren Übergangsfrist erhalten. Im Rat drängen die Mitgliedsstaaten außerdem darauf, dass die Faktoren für die Festlegung fairer Zugangsbedingungen zu den Netzen anderer Marktteilnehmer deutlicher definiert werden sollen.

Die Richtlinie des Rates beinhaltet außerdem verschiedene Ausnahmen für nationale Infrastrukturen von kritischer Bedeutung. Im Juni bat der Bundesrat die Bundesregierung darum, wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um die unerwünschte parallele Verlegung von bestehenden Glasfasernetzen zu reduzieren. Die Mitgliedsstaaten geben dazu keine direkte Stellungnahme ab.

Der EU-Verbraucherschutzverband Beuc bemängelt, dass die Regierungsvertreter den Wunsch nach einer langfristigen Abschaffung von Aufschlägen auf Telekommunikationsdienste zwischen EU-Ländern nicht berücksichtigt haben. Es geht um zusätzliche Gebühren für Anrufe, SMS und Datennutzung von einem Heimatland in andere EU-Mitgliedsstaaten, die über das Roaming im Mobilfunk hinausgehen. Seit 2019 sind die Aufschläge für grenzüberschreitende Kommunikation innerhalb der EU gemäß den Vorschriften der Europäischen Union begrenzt. Der Höchstsatz für Gesprächszuschläge beträgt 0,19 Euro pro Minute. Die Gültigkeit dieser Regelung endet im Mai 2024.

Das EU-Parlament hat in seiner Stellungnahme zur Gigabit-Infrastrukturverordnung daher vorgeschlagen, dass entsprechende Aufschläge dauerhaft verboten werden sollten. Die Verhandlungsführer der beiden Gesetzgebungsgremien müssen nun eine Einigung erzielen.

Schlagwörter: GigabitInfrastrukturverordnung + Glasfaser vs AltTechnologien + Aufschläge auf Telekommunikationsdienste

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  • 5. Dezember 2023