Elon Musks X Corp. scheitert vor US-Gericht: Keine Veröffentlichung von Nutzerdaten für nationale Sicherheit
Der langwierige Rechtsstreit zwischen Elon Musks X Corp. und der US-Regierung hat ein Ende gefunden. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat den Antrag von X Corp., ehemals Twitter, abgelehnt, Informationen über Nutzerinnen und Nutzer für Ermittlungen zur nationalen Sicherheit zu veröffentlichen. Dies berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.
Der Rechtsstreit zwischen X Corp. und der US-Regierung begann bereits im Jahr 2014 und wurde nun mit dieser Entscheidung beendet. Die Richter lehnten es ab, die Berufung von X gegen das Urteil einer niedrigeren Instanz anzuhören.
Im April 2020 wies das US-Bezirksgericht für Nordkalifornien die Klage von Twitter gegen das US-Justizministerium und das FBI zurück. Twitter wollte behördliche Überwachungsanfragen veröffentlichen, um transparenter gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern des sozialen Netzwerks zu sein. Das Gericht entschied damals, dass die Beschränkungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen.
X legte Berufung ein, um vom Obersten Gerichtshof klare Richtlinien festlegen zu lassen, wann und wie Technologieunternehmen ihre Nutzerinnen und Nutzer über behördliche Anfragen informieren dürfen. Die Anwälte von X argumentierten, dass die Überwachung der elektronischen Kommunikation sowohl ein potenzieller Missbrauch seitens der Regierung als auch ein kontroverses politisches Thema ist, das die Öffentlichkeit stark beschäftigt.
Elon Musk äußerte sich enttäuscht darüber, dass der Oberste Gerichtshof sich mit der Angelegenheit nicht befassen wollte. Die Klage wurde bereits im Jahr 2014 eingereicht, lange bevor Musk Twitter im Jahr 2022 erwarb.
Twitter reichte die Klage gegen eine Regelung ein, die den Unternehmen weitgehend verbietet, Informationen über Behördenanfragen zu veröffentlichen. Das Unternehmen wollte sicherstellen, dass es das Recht auf erhöhte Transparenz hat und die Anzahl der Anträge auf Zugang zu Nutzerdaten offenlegt, bei denen eine Behörde den Bezug zur nationalen Sicherheit betont.
Twitter argumentierte, dass die bestehende Regelung den Verfassungszusatz zur Rede- und Pressefreiheit verletzt und dass es ohne die Angabe von Details zu den Anfragen nicht auf die Bedenken der Nutzerinnen und Nutzer eingehen kann.
Im Jahr 2015 erließ der US-Kongress ein Gesetz, das den Unternehmen in begrenztem Umfang erlaubte, Informationen darüber preiszugeben, wie oft sie sogenannte National Security Letters (Anfragen zur nationalen Sicherheit) und Anordnungen zur Anforderung von Nutzerdaten im Rahmen des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) erhalten hatten. Jedoch durften sie dies nur in allgemeinen Kategorien und nicht in konkreten Zahlen tun.
Twitter erhob Klage, um die genaue Anzahl der Fälle offenzulegen, in denen die Regierung nationale Sicherheitsanordnungen an das Unternehmen richtete. Die Klage wurde jedoch abgewiesen und dieses Urteil wurde im März des letzten Jahres von einem Berufungsgericht in San Francisco bestätigt.
Nach zehn Jahren wurde der Rechtsstreit nun endgültig beendet, da das Oberste Gericht eine erneute Prüfung abgelehnt hat.
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