Öffentlich-rechtlicher Rundfunk plant gemeinsame Plattform

Ein Expertengremium, das von den Ländern gebildet wurde, empfiehlt der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zur Entwicklung und zum Betrieb einer technologischen Plattform. Ziel ist es, die Digitalisierung schnell, effektiv und kosteneffizient voranzutreiben. Die geplante Gesellschaft soll das technische System für sämtliche digitale Plattformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereitstellen, insbesondere für Mediatheken und Streaming-Dienste.

Die drei öffentlich-rechtlichen Sender sollen weiterhin autonom bleiben und keine gemeinsamen Inhalte produzieren. Die Initiative des Expertengremiums begründet sich damit, dass die Mediatheken und Audiotheken der öffentlich-rechtlichen Sender mit internationalen Anbietern konkurrieren. Branchengrößen wie Netflix haben bereits hohe Standards in Bezug auf Technologie und Benutzererlebnis etabliert. Trotz einiger Fortschritte besteht immer noch ein Mangel an Interoperabilität der technischen Systeme bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Angesichts des Wettbewerbs auf dem internationalen Streaming-Markt ist es nun unerlässlich, von Größeneffekten zu profitieren und eine einheitliche technologische Infrastruktur zu schaffen.

Laut einem Bericht des Expertengremiums wird die geplante Gesellschaft die digitale Technologie entwickeln oder erwerben, um die Plattform zu ermöglichen. Dazu gehören Komponenten wie Player, Algorithmus, Empfehlungen, Suche, Login, Personalisierungen und Metadaten. Die Gestaltung und Anordnung können variieren, solange dies von ARD, ZDF und Deutschlandradio als sinnvoll erachtet wird und die Kosten im Rahmen bleiben. Es ist wichtig, eine gewisse Modularität beizubehalten, jedoch innerhalb der Plattform-Gesellschaft.

In Zukunft wird es keine eigenständigen technologischen Entwicklungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Bereich der Mediatheken mehr geben. Stattdessen sollen alle Ressourcen gebündelt werden. Der achtköpfige Rat, der die Initiative vorantreibt, betont die Notwendigkeit von Querverweisen zwischen den Angeboten verschiedener Anbieter und den Austausch von Inhalten. Es wird auch betont, dass die eingesetzte Technologie den öffentlich-rechtlichen Auftrag unterstützen und die Möglichkeiten der digitalen Partizipation berücksichtigen muss.

Die Empfehlungen des Expertengremiums zielen auch darauf ab, die Anzahl der Mediatheken, Audiotheken, Mobil-Applikationen und Streaming-Dienste der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu reduzieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob eine einzige Plattform mit einem einheitlichen Angebot geschaffen wird oder ob verschiedene Zugänge zu den Angeboten geschaffen werden sollen.

Es gibt unterschiedliche Meinungen zu den Empfehlungen des Expertengremiums. Während der Intendant des ZDF, Norbert Himmler, für die Beibehaltung von zwei unabhängigen Mediatheken plädiert, sprechen sich Vertreter der ARD für die Schaffung eines einzigen großen Portals aus. Die Reformvorschläge könnten langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führen, indem sie die Macht der Intendanten verringern. Die Entscheidung darüber, wie diese Einsparungen genutzt werden, liegt jedoch bei den Ländern.

Es bleibt abzuwarten, ob die Empfehlungen des Expertengremiums umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu einer effektiveren und kosteneffizienteren Digitalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen können.

Schlagwörter: ZDF + Deutschlandradio + ARD

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  • 21. Januar 2024