Bayerischer Datenschutzbeauftragter fordert Stopp von Polizeianalysesoftware VeRA

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Prüfung der Polizeianalysesoftware VeRA des US-Anbieters Palantir festgestellt, dass der Testbetrieb gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen verstößt. Thomas Petri, der Datenschutzbeauftragte Bayerns, forderte daraufhin das Landeskriminalamt (LKA) in München auf, den Betrieb der Software umgehend einzustellen. Der Bayerische Rundfunk berichtete über diese Forderung.

Im vergangenen Herbst führte der Bayerische Rundfunk Recherchen durch, die dazu führten, dass der oberste Datenschützer Bayerns aktiv wurde. Dabei wurde festgestellt, dass das LKA in Bayern für den Testbetrieb der Analysesoftware echte Personendaten verwendet hatte. Die Software VeRA basiert auf Palantirs Produkt Gotham und soll den Ermittlern bei der Auswertung großer Datenmengen und der Analyse des Umfelds von Verdächtigen unterstützen.

Petri kritisierte, dass es keine rechtliche Grundlage für das Training der Software mit echten Personendaten gab. Bisher wurden im bayerischen Polizeiaufgabengesetz keine entsprechenden Verbesserungen vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Februar des vergangenen Jahres betont, wie sensibel der Einsatz automatischer Analyseverfahren in der Verbrechensaufklärung ist und teilweise die Profiling-Aktivitäten in Hessen, bei denen ebenfalls Gotham verwendet wird, für verfassungswidrig erklärt.

Mehrere Bundesländer haben Bayerns Vorschlag, VeRA als gemeinsames Werkzeug zu nutzen, mittlerweile abgelehnt. Bisher wurden rund 13 Millionen Euro in die Software investiert. Es wurde jedoch bestätigt, dass es in Gotham keine Möglichkeit gibt, Daten an die Palantir-Server weiterzuleiten, um Bedenken hinsichtlich eines möglichen Datenabflusses auszuschließen.

Derzeit prüft das Bayerische Innenministerium den Bescheid von Petri bezüglich der fehlenden Rechtsgrundlage. Das Ministerium vertritt die Auffassung, dass eine spezielle rechtliche Grundlage für den Testbetrieb nicht erforderlich ist, da dieser lediglich der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Systems dient und kein Einsatz für polizeiliche Zwecke erfolgt.

Schlagwörter: VeRA + Gotham + Bayern

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  • 26. Januar 2024