Bayerische Datenschutzbehörde erklärt Datenhandel von Crif mit Acxiom für illegal: Noyb erzielt Etappensiege
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat festgestellt, dass das Unternehmen Crif Verbraucherdaten entgegen dem Grundsatz der Zweckbindung verarbeitet hat. Die Feststellung erfolgte erst über zwei Jahre, nachdem der Datenschutzverein Noyb Beschwerde gegen Crif und den Adresshändler Acxiom in Deutschland eingereicht hatte. Die Behörde hat zudem festgestellt, dass das Äquivalent der Schufa seine Pflicht verletzt hat, die betroffene Person über die Erhebung ihrer persönlichen Informationen bei Acxiom zu informieren. Diese Information wird von Noyb bestätigt.
Darüber hinaus hat Crif das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers unvollständig beantwortet und sogar falsche Informationen gegeben. Noyb erhebt seit einiger Zeit den Vorwurf, dass die Auskunftei kontinuierlich personenbezogene Daten wie Namen, Adressen und Geburtsdaten von Millionen Deutschen bei Acxiom kauft und für Bonitätsbewertungen verwendet. Der Handel erfolgte ohne das Wissen und die Zustimmung der betroffenen Personen. Die betroffenen Personen erhalten nicht einmal Informationen über solche Vorgänge. Damit wird der Grundsatz der Zweckbindung aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verletzt, da Acxiom die Informationen für Marketingzwecke erhoben hat. Deshalb sollten sie nicht einfach auf mysteriöse Weise für Kreditscoring verwendet werden.
Das BayLDA hat in seiner Entscheidung den Beschluss der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) vom März 2023 übernommen. In einem Noyb-Verfahren gegen den österreichischen Ableger von Crif stellte die DSB fest, dass der heimliche Datenhandel zwischen Auskunfteien und Adressverlagen, einschließlich der Bertelsmann-Tochter AZ Direct, gegen die DSGVO verstößt und rechtswidrig ist. Daraufhin reichte Noyb im Dezember auch Klage gegen Crif Österreich beim Landesgericht für Zivilsachen Wien ein.
Die bayerische Behörde führt derzeit ein weiteres Verfahren gegen die Auskunftei, in dem ein generelles Verbot des Datenzukaufs bei Adresshändlern geprüft wird. Das parallel laufende Verfahren von Noyb gegen Acxiom, das beim hessischen Datenschutzbeauftragten anhängig ist, macht ebenfalls Fortschritte. Die Aktivisten beklagen jedoch, dass dies mehrere Monate hinter dem aktuellen Stand zurückliegt. Der Adresshändler hat versucht, gerichtlich zu verhindern, dass der Beschwerdeführer auf Basis des hessischen Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in die Akten erhält. Als Folge davon kam das gesamte Verfahren zum Stillstand, was Acxiom ermöglichte, seinen illegalen Datenhandel fortzusetzen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat vor kurzem den Antrag des Unternehmens vollständig als unzulässig abgelehnt, was bedeutet, dass auch die hessische Aufsichtsbehörde ihre Aufgaben erfüllen kann.
Der Vorsitzende von Noyb, Max Schrems, kommentierte die Etappensiege und betonte, dass die deutschen Behörden lange genug zugesehen haben, wie Crif heimlich von den Daten von Millionen Deutschen profitiert. Es ist ein positiver erster Schritt, dass die bayerische Datenschutzbehörde den Datenhandel mit Acxiom nun als illegal erklärt hat. Es ist notwendig, dass Wirtschaftsauskunfteien, die glauben, über dem Gesetz zu stehen, klare Konsequenzen erleben.
Schlagwörter: Acxiom + BayLDA + Noyb
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