Deutsche Zollbehörden nehmen Apple-Headset Vision Pro ins Visier: Käufer ohne Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer erwischt

Deutsche Zollbehörden nehmen vermehrt Käufer des Apple-Headsets Vision Pro ins Visier, die versuchen, das Gerät ohne Zahlung der erforderlichen Einfuhrumsatzsteuer ins Land zu bringen. Seit dem Wochenende wurden am Berliner Flughafen BER allein etwa acht Personen dabei erwischt. Die Konsequenzen können unangenehm sein: Neben der Zahlung der fehlenden Einfuhrumsatzsteuer droht eine Geldstrafe und vor allem die Beschlagnahmung des Geräts.

In Berlin kann dies aufgrund des aktuellen Rückstands bei der Sachbearbeitung dazu führen, dass das Vision Pro Headset (möglicherweise mit Zubehör) für etwa ein Jahr in der Asservatenkammer verbleibt, während das Steuerstrafverfahren läuft. Das Headset hat in den USA einen Mindestpreis von 3500 US-Dollar, zuzüglich der örtlichen Umsatzsteuer (Sales Tax). Wenn der Wert der Einfuhr für Privatpersonen bei Flugreisen über der Freigrenze von insgesamt 430 Euro liegt, muss die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent entrichtet werden. Für Computer wie die Vision Pro fällt hingegen kein Zoll an.

Um alles korrekt zu erledigen, muss man das Gerät in die rote Zone bringen und es dort (zusammen mit der Rechnung) deklarieren. Wenn man versucht, aus dem Ankunftsbereich durch die grüne Zone zu gehen und vom Zoll gestoppt wird, kann es teuer werden. Während dieses Prozesses besteht die Gefahr eines Steuerstrafverfahrens und der Beschlagnahmung der Ware.

Privatpersonen sind nicht dazu verpflichtet, eine Vorabanmeldung durchzuführen. Bei Unternehmen und Selbstständigen, die ihre Geräte für geschäftliche Zwecke einführen, gestaltet sich die Situation anders. In diesem Fall existiert keine Freigrenze und der Import muss vorab über ein Online-Formular angemeldet werden, welches bedauerlicherweise recht kompliziert ist.

Es ist wichtig, das richtige Zollamt auszuwählen – in Berlin ist es beispielsweise am BER nicht das eigentliche Zollamt, sondern die dortige Kontrolleinheit. Der Absender ist das Apple-Geschäft, in dem das Gerät gekauft wurde. Wenn mehrere Importe pro Jahr durchgeführt werden, wird eine sogenannte EORI-Identifikationsnummer benötigt. Es besteht die Möglichkeit, diese beim Zoll online (unter Verwendung eines Elster-Zertifikats) zu beantragen. Je nach Auslastung der Kontrolleinheit kann die Anmeldung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Bearbeitung folgt die Zahlung, die sowohl in bar als auch mit Karte erfolgen kann. In der Regel akzeptieren die Grenzbeamten auch kontaktlose Zahlungen, möglicherweise sogar über Apple Pay.

Unternehmen und Selbstständige erhalten eine Importquittung, die sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung vorlegen können, um gegebenenfalls eine Rückerstattung der Steuer zu beantragen. Übrigens erhält man die in den USA gezahlte Umsatzsteuer nicht zurück – die meisten Bundesstaaten erstatten diese bei der Ausreise nicht.

Um Kosten zu sparen, kann man sein Gerät in einem Land erwerben, in dem keine Umsatzsteuer erhoben wird, wie zum Beispiel in New Hampshire. In New York beträgt der Steuersatz vergleichsweise hohe 8,875 Prozent.

Schlagwörter: Berlin + USA + BER

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  • 8. Februar 2024