Landgericht Düsseldorf: Verkaufsverbot für bestimmte Intel-CPUs wegen Patentverletzung

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bestimmte Intel-CPUs für Desktops, Laptops und Server ein Patent verletzen, das von der US-amerikanischen Firma R2 Semiconductors gehalten wird. Aus diesem Grund wurde ein Verkaufsverbot für die betroffenen Prozessoren verhängt. Darüber hinaus verlangt man von Intel eine genaue Aufstellung der bisher in Deutschland verkauften Prozessoren. Die Höhe des Schadenersatzes, den Intel an R2 Semiconductors zahlen soll, soll anhand dieser Angaben festgelegt werden. Laut einem Sprecher des Gerichts, wie von der Financial Times berichtet.

Gemäß Intel sind ausschließlich ältere Prozessoren der Serien Ice Lake, Tiger Lake und Alder Lake für Desktops und Laptops betroffen, sowie Ice-Lake-Xeon-Prozessoren für Server. Einige dieser Produkte werden bereits von Intel nicht mehr vertrieben. Die betroffenen Prozessoren Raptor Lake und Meteor Lake, die im Jahr 2022 bzw. 2023 auf den Markt kamen, sind jedoch nicht davon betroffen. Intel darf diese weiterhin uneingeschränkt verkaufen.

Intel reagiert wenig erfreut und gibt bekannt, dass sie rechtliche Schritte einleiten werden. In den USA hatte R2 Semiconductors erfolglos versucht, Intel zu verklagen, da das dortige Gericht das Patent für ungültig erklärt hatte. Als Reaktion darauf hat R2 in Europa rechtliche Schritte eingeleitet. Gemäß der Financial Times wurde das Patent vom deutschen Bundespatentamt im vergangenen Jahr für Deutschland als gültig erklärt. Es gibt einen gleichzeitig stattfindenden Rechtsstreit in Großbritannien.

Nach Intels Angaben handelt es sich bei R2 um eine Scheinfirma, die lediglich dazu dient, beträchtliche Geldbeträge von tatsächlichen Innovatoren abzuschöpfen. Es sollte grundsätzlich nicht erlaubt sein, Unternehmen, deren einzige Aktivität darin besteht, Klagen einzureichen, Verkaufsverbote für Produkte zu erwirken. Dies liegt im Interesse von Verbrauchern, Mitarbeitern, der nationalen Sicherheit und der Wirtschaft. In einigen Rechtsordnungen besteht tatsächlich die Verpflichtung für Patentinhaber, ihre Erfindung aktiv auf den Markt zu bringen. Andernfalls wird ein Zwang zur Lizenzierung angewendet. In der Europäischen Union ist dieser Ansatz rechtlich nur begrenzt ausgeprägt.

Intel wird von R2 Semiconductors widersprochen, die dem Unternehmen wiederholt und chronisch vorwerfen, ihre Patente zu verletzen. R2 Semiconductors führt ausschließlich Rechtsstreitigkeiten gegen Intel. Vor einigen Jahren hat Intel Kontakt mit R2 aufgenommen und Interesse an einer Investition gezeigt. Allerdings hat Intel Ende 2015 seine Meinung geändert.

Schlagwörter: Intel + Intels + Deutschland

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  • 8. Februar 2024