OpenAI hat vor einem kalifornischen Gericht eine teilweise Entlastung in einem Urheberrechtsstreit mit mehreren Autoren, darunter die Komikerin Sarah Silverman, erreicht. Die Autoren behaupteten, dass OpenAI ihre Werke unrechtmäßig kopiert habe. Der Fall umfasste Beschwerden von mehreren Autoren und es wurden insgesamt sechs Anklagepunkte erhoben, darunter direkte und mittelbare Urheberrechtsverletzung, Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) durch Entfernung von Urheberrechtsinformationen, unlauterer Wettbewerb, Fahrlässigkeit und ungerechtfertigte Bereicherung. OpenAI beantragte die Abweisung aller Anklagepunkte außer der direkten Urheberrechtsverletzung.
Das Gericht traf gestern eine Entscheidung über diesen Antrag und wies alle Anklagepunkte außer der direkten Urheberrechtsverletzung ab. Die Richterin war nicht überzeugt von den Vorwürfen der Kläger bezüglich mittelbarer Urheberrechtsverletzung, DMCA-Verstößen, Fahrlässigkeit und ungerechtfertigter Bereicherung. Sie war skeptisch gegenüber einigen Behauptungen der Autoren, insbesondere der Behauptung, dass OpenAI absichtlich Urheberrechtsinformationen entfernt habe. Das Gericht bestätigte jedoch den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs, dass OpenAI die Werke der Autoren ohne Erlaubnis für kommerziellen Gewinn verwendet hat.
Die Richterin betonte auch, dass die Kläger nicht den Vorwurf erhoben haben, dass die ChatGPT-Ausgaben direkte Kopien der urheberrechtlich geschützten Bücher sein müssen und dass eine wesentliche Ähnlichkeit zwischen den Ausgaben und den urheberrechtlich geschützten Materialien nachgewiesen werden muss. Der wirtschaftliche Schaden der Autoren konnte laut Klage nicht nachgewiesen werden und die Behauptung eines potenziellen Risikos für zukünftige Schäden am geistigen Eigentum wurde als zu spekulativ angesehen, um berücksichtigt zu werden.
Die Autoren haben nun die Möglichkeit, bis zum 13. März Änderungen an ihrer ursprünglichen Klage vorzunehmen. Die Hauptanklage gegen OpenAI, nämlich die direkte Urheberrechtsverletzung, bleibt jedoch bestehen. Die meisten anderen Anklagepunkte in der Klage hängen von der nachgewiesenen direkten Verletzung ab.
Es ist erwähnenswert, dass OpenAI nicht nur mit Klagen von diesen Autoren konfrontiert ist, sondern auch mit einer Sammelklage der Authors Guild sowie Klagen prominenter Autoren wie George R.R. Martin und John Grisham. Als ob das nicht genug wäre, hat die New York Times auch noch eine weitere Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen OpenAI und ihren Geschäftspartner Microsoft eingereicht. OpenAI kann sich also auf eine Menge juristischer Herausforderungen einstellen.
Schlagwörter: OpenAIs ChatGPT + Araceli Martnez-Olgun + Sarah Silverman
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