Digitalminister will Fernmeldegeheimnis stärken: Recht auf Verschlüsselung für Messenger und E-Mails
Bundesdigitalminister Volker Wissing plant, das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen zu stärken. Dazu möchte er ein weiteres Recht auf Verschlüsselung einführen. Laut einem Referentenentwurf des FDP-Politikers sollen nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste entweder eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung implementieren oder sicherstellen, dass die Endnutzer selbst ihre Kommunikation mit einer solchen Technologie abschirmen können. Sollte beides aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss der Anbieter dies erklären.
Laut EU-Kodex für elektronische Kommunikation fallen vor allem Messaging- und Videokommunikationsservices in den Bereich der genannten interpersonellen Dienste. Dazu gehören unter anderem Facebook, Apple (iMessage), WhatsApp, Signal, Telegram und Threema. Das Digitalministerium begründet die Initiative unter anderem mit Erkenntnissen des Bundeskartellamts. Demnach ist eine durchgehende Verschlüsselung mittlerweile zum Branchenstandard geworden, jedoch setzen einige Messenger-Dienste diese nicht oder nur bei bestimmten Funktionen ein. Ein Beispiel dafür ist Telegram, das keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Gruppen-Chats implementiert hat.
Oftmals erhalten Verbraucher unklare Informationen darüber, ob ihre Kommunikation automatisch durchgehend verschlüsselt wird oder ob sie selbst aktiv werden müssen. Der Entwurf sieht vor, dass auch E-Mail-Dienste als intrapersonelle Kommunikationsservices eingestuft werden und daher den gleichen Bestimmungen unterliegen sollen. Zudem wird in einem weiteren Absatz die Cloud angesprochen. Telemediendienstanbieter, die einen Speicher für den Abruf von Daten bereitstellen, müssen die Nutzer über die Option einer kontinuierlichen und sicheren Verschlüsselung der bereitgestellten Daten informieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Informationen ausschließlich vom Nutzer gelesen werden können, der sie bereitstellt.
Obwohl das Fernmeldegeheimnis für Telemedien, einschließlich Webseiten und Online-Foren, nicht gilt, sollten sich Anbieter weiterhin verstärkt um kryptografische Sicherheitsmaßnahmen bemühen. Das geplante Recht beschränkt sich jedoch lediglich auf die Verpflichtung des Anbieters zur Informationsbereitstellung, da die Verantwortung für die Verschlüsselung beim jeweiligen Nutzer liegt. Laut Begründung beinhaltet das Vorhaben insgesamt keine direkte Verpflichtung für die betroffenen Anbieter, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eigenständig zu implementieren. Die Anbieter sind jedoch verpflichtet, dies zu ermöglichen und dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die den Einsatz gängiger und relevanter Verfahren seitens der Endnutzer erschweren oder verhindern.
Im Allgemeinen dient die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dazu, die Privatsphäre sowie vertrauliche Informationen im beruflichen und geschäftlichen Bereich zu schützen. Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass Anbieter oder andere Personen während der Übertragung Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation erhalten könnten.
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