Das US-Patent- und Markenamt hat den Antrag von OpenAI zur Eintragung des Begriffs GPT abgelehnt. GPT steht für “generative vortrainierte Transformer”. Das PTO begründete die Ablehnung damit, dass GPT ein zu allgemeiner Begriff sei und anderen Unternehmen möglicherweise die korrekte Beschreibung ihrer Produkte als GPT verhindern könnte. OpenAI argumentierte in seinem Antrag, dass GPT kein erklärender Begriff sei und Verbraucher nicht sofort verstehen würden, was damit gemeint ist. Das PTO entschied jedoch, dass es nicht relevant sei, ob Verbraucher den Begriff verstehen, da diejenigen, die die Technologie nutzen, verstehen würden, dass GPT sich auf eine allgemeine Art von Software bezieht und nicht ausschließlich auf Produkte von OpenAI.
Seit der Einführung von generativer KI haben zahlreiche andere KI-Dienste GPT in ihre Produktnamen integriert. Ein Beispiel dafür ist ein Start-up für KI-Erkennung namens GPTZero. Andere Unternehmen bezeichnen ihre grundlegenden KI-Modelle oft als GPTs aufgrund der wörtlichen Bedeutung des Begriffs. Der Begriff GPT wurde stark mit OpenAI in Verbindung gebracht, insbesondere nachdem ChatGPT und seine KI-Modelle GPT-3 (und später GPT-4) populär wurden. OpenAI hat auch seine benutzerdefinierten Chatbots als GPTs bezeichnet, nachdem das Unternehmen ChatGPT für externe Entwickler geöffnet hatte.
In jüngerer Zeit hat OpenAI anderen Diensten eigene Markennamen zugewiesen, wie beispielsweise sein Text-zu-Video-Generierungsmodell namens Sora. Es ist nicht das erste Mal, dass der Markenanspruch von OpenAI für GPT abgelehnt wurde. Bereits im Mai 2023 wurde der Antrag abgelehnt. OpenAI hat jedoch die Möglichkeit, sich erneut an das Markenprüfungs- und Beschwerdeamt zu wenden, um einen erneuten Versuch zu unternehmen, den Begriff GPT als Marke schützen zu lassen.
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