Faxgeräte – ein Relikt vergangener Tage, das aber immer noch hartnäckig in vielen Behörden und Unternehmen Verwendung findet. Doch nun gibt es vermehrt Kritik an ihrer Nutzung und die Forderung nach Alternativen wird laut. Einer dieser Kritiker ist Fabian Mehring, Staatsminister für Digitales in Bayern und Mitglied der Freien Wähler. Er plant, zumindest innerhalb bayerischer Behörden den Einsatz von Faxgeräten zu verbieten. Auch in anderen Bundesländern wird erneut über den Gebrauch von Faxgeräten diskutiert.
Lutz Hasse, der Datenschutzbeauftragte von Thüringen, hat diese Diskussion zum Anlass genommen, die Problematik aus seiner Perspektive zu analysieren. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Übertragung von Daten per Fax grundsätzlich kein zuverlässiges Transportmittel. Hasse betont, dass der Einsatz von Faxgeräten generell vermieden werden sollte. Insbesondere bei der Übermittlung äußerst sensibler Daten, wie sie in Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert sind, sollten bevorzugt E-Mails mit verschlüsseltem Anhang oder eine integrierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per PGP oder S/MIME verwendet werden.
Gemäß den EU-Richtlinien müssen Verantwortliche generell geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt zudem vor, dass sowohl Absender als auch Empfänger von Faxnachrichten sicherstellen müssen, dass diese nicht in die Hände unautorisierter Dritter gelangen. Während des Transports solcher Nachrichten erfolgt keine Verschlüsselung. Eine mögliche Alternative könnte die Verwendung einer verschlüsselten Voice-over-IP-Verbindung sein, da viele Netzbetreiber mittlerweile analoge Telefonleitungen durch diese Technologie ersetzt haben. Ansonsten ist die Übertragung per Fax lediglich durch das Telekommunikationsgesetz rechtlich abgesichert.
Lutz Hasse betrachtet das Fax als veraltetes elektronisches Kommunikationsmittel aus technischer Sicht. Im Vergleich zur analogen Technik ersetzt ein Fax-Server zwar das traditionelle Gerät durch Software, jedoch werden die Daten digital auf dem Internetrechner gespeichert, was sie einer völlig anderen Art von Angriffsmöglichkeiten aussetzt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von überall über Netzwerke auf den Fax-Server zuzugreifen. Um diesen weitaus komplexeren Angriffsmethoden effektiv entgegenzuwirken, müssen die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend angepasst werden. Beispiele hierfür sind die Authentifizierung der Nutzer, die Verwendung von Pseudonymen, die Verschlüsselung der Festplatten, die Segmentierung des Netzwerks sowie die Verwendung von Virenscannern und Firewalls.
Hasse betont jedoch, dass in bestimmten dringenden Fällen, wie beispielsweise in der Medizin, eine Übermittlung per Fax unter Berücksichtigung einer Risikobewertung im Datenschutz immer noch möglich ist. In solchen Situationen überwiegt der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Betroffenen das Risiko einer möglichen Verletzung der Rechte und Freiheiten durch unautorisierten Zugriff auf die Daten.
Die Diskussion über den Einsatz von Faxgeräten ist also noch nicht abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesländer und Behörden in Deutschland in Zukunft positionieren werden und ob vermehrt alternative Kommunikationswege zum Einsatz kommen.
Schlagwörter: Fabian Mehring + DSGVO + Bayerns
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