Kanada, das Land der Ahornsirup-Liebhaber und Eishockey-Enthusiasten, hat sich etwas ganz Besonderes einfallen lassen: ein umfassendes Gesetzespaket gegen Online-Kriminalität. Unter dem Namen “Online Harms Bill” oder C-63 hat die kanadische Regierung ein Paket vorgelegt, das sieben identifizierte Probleme im Internet angehen soll. Hierzu gehören die Verbreitung von Hass, die Förderung von Gewalt, die Anstiftung zu gewaltsamem Extremismus oder Terrorismus und die Anregung von Kindern zur Selbstverletzung. Aber das ist noch nicht alles! Das Gesetzespaket befasst sich auch mit der Ermöglichung von Mobbing gegen Kinder, sexuell expliziten Inhalten mit Minderjährigen und der Darstellung von grausamer oder erniedrigender Gewalt gegen Minderjährige. Da haben die Kanadier wirklich an alles gedacht!
Eine zentrale Änderung des Gesetzespakets betrifft die Strafbarkeit von Hassverbrechen. Personen, die öffentlich Hass schüren oder Hass sowie Antisemitismus unterstützen, sollen in Zukunft mit einer möglichen Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen müssen. Bisher waren es lediglich zwei Jahre. Aber damit nicht genug! Für Straftaten, die aus dem Motiv des Hasses gegen bestimmte Eigenschaften begangen werden, besteht sogar die Gefahr einer lebenslangen Haftstrafe. Das nenne ich mal eine klare Ansage!
Aber das Gesetzespaket beinhaltet noch viel mehr. Es gibt neue Zensur- und Meldepflichten, Designvorgaben, Offenlegungsbestimmungen, Verhaltensregeln und Abgaben für Webseiten und Apps, die in Kanada zugänglich sind und hauptsächlich dazu dienen, Online-Kommunikation zwischen Nutzern durch den Zugriff auf und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Und damit sind nicht nur die klassischen sozialen Netzwerke gemeint, sondern auch Kommunikationsdienste wie Signal oder Whatsapp. Sogar Livestreaming- und Erotik-Angebote sind von den Auswirkungen betroffen. Da wird einem ja ganz schwindelig, wenn man bedenkt, wie viele Bereiche das Gesetzespaket abdeckt.
Die neuen Regelungen sollen von den Online-Anbietern drei Verhaltenspflichten auferlegen: verantwortungsvolles Verhalten, schnelle Zensur bestimmter Inhalte und Schutz von Minderjährigen. Verantwortungsvolles Handeln bedeutet, dass die Anbieter das Risiko verringern müssen, dass Nutzer schädlichen Inhalten ausgesetzt sind. Dazu müssen sie im Voraus einen ausführlichen Digital Safety Plan von der Digital Safety Commission genehmigen lassen und veröffentlichen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften soll von der neu geschaffenen Digital Safety Commission überwacht werden, die aus drei bis fünf Kommissaren besteht, die von der Regierung ernannt werden. Diese Kommission bekommt also eine Menge Macht in die Hand gelegt. Sie kann Zensurbefehle erteilen, Durchsuchungen und Einblick in Firmeninterna nehmen. Außerdem kann sie Strafen von bis zu zehn Millionen kanadischen Dollar oder sechs Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen. Wow, das sind ganz schöne Summen!
Um die Finanzierung der neuen Bundesbehörde sicherzustellen, sollen die Online-Anbieter Abgaben entrichten. Gleichzeitig sollen die Befugnisse der Strafgerichte und der Menschenrechtskommission erweitert werden. Es ist geplant, dass die Digital Safety Commission einmal im Jahr einen Bericht an den zuständigen Minister und alle fünf Jahre einen Bericht des Ministers an das Parlament erstattet. Das klingt nach einer Menge Arbeit für die Kommission!
Das kanadische Gesetzespaket gegen Online-Kriminalität hat also große Ziele: eine effektive Regulierung des Internets gewährleisten und schädliche Inhalte sowie Straftaten online bekämpfen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetzespaket von der kanadischen Regierung und dem Parlament weiterentwickelt wird und welche Auswirkungen es auf die Online-Kommunikation und die Freiheit des Internets haben wird. Aber eins ist sicher: Die Kanadier haben sich da einiges vorgenommen! Mal sehen, ob sie es schaffen, ihre Pläne in die Tat umzusetzen.
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