Apple und Google erfüllen DMA-Verpflichtungen nicht: Verbraucherzentrale rät zu Betriebssystem-Update für mehr Rechte
In einer aktuellen Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wurde festgestellt, dass sowohl Apple als auch Google ihre Verpflichtungen bezüglich Betriebssystem-Updates im Rahmen des Digital Markets Acts (DMA) der Europäischen Union nicht ausreichend erfüllen. Insbesondere bei den Samsung Galaxy S20-Geräten war kein Update auf die Android-Version 13 verfügbar. Bei Apple hingegen gab es zwar ein Update auf iOS, jedoch erfüllte dieses nicht alle erforderlichen Anpassungen aus Sicht der Konsumentenschützer.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte, dass viele Verbraucher nach wie vor nicht die ihnen zustehende Möglichkeit zur freien Wahl haben. Obwohl Google das sogenannte Sideloading erlaubt, also die Installation von Apps aus anderen Quellen als dem App-Store, war es im Test des vzbv immer noch nicht möglich, vorinstallierte Apps zu entfernen. Dadurch sind vorerst viele Smartphone-Nutzer in Deutschland und der Europäischen Union von den DMA-Neuerungen für mobile Betriebssysteme ausgeschlossen.
Apple hat zwar ein Update auf iOS 17.4 bereitgestellt, das Änderungen im Hinblick auf den DMA enthält, jedoch konnten bestimmte Funktionen nicht vollständig deinstalliert oder geändert werden. So war es beispielsweise nicht möglich, den Standardbrowser Safari zu entfernen oder eine andere Karten-App als die von Apple festgelegte Standard-App auszuwählen. Der vzbv erkennt hier die Notwendigkeit zur Verbesserung.
Da die Betriebssysteme derzeit nicht vollständig an den DMA angepasst sind, empfiehlt der vzbv den Verbrauchern, ihr mobiles Betriebssystem zu aktualisieren, um von bestimmten Regelungen des DMA zu profitieren. Je nach den Einstellungen ihrer Geräte müssen die Benutzer möglicherweise selbst das aktuelle Betriebssystem-Update installieren, um sicherzustellen, dass sie die neuesten DMA-Vorgaben erfüllen.
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