Bundesnetzagentur verpflichtet Unternehmen zu schnellem Internet in Niedersachsen trotz Provider-Beschwerden
Seit Juni 2022 haben Bürger in Deutschland theoretisch ein Recht auf schnelles Internet. Die Bundesnetzagentur hat eine entsprechende Verordnung erlassen, die es ermöglicht, eine angemessene Internetversorgung einzufordern. Allerdings haben die Provider, die zur Versorgung verpflichtet sind, gegen diese Maßnahmen Beschwerde eingereicht. Dies führte dazu, dass die Behörde mit der Bearbeitung der Beschwerden beschäftigt war und rund 130 Fälle noch zur Prüfung ausstehen.
Für die betroffenen Bürger bedeutete dies, dass sich zunächst nichts änderte. Doch nun gibt es eine mögliche Wendung: Die Bundesnetzagentur hat erstmals bekannt gegeben, dass sie ein Unternehmen dazu verpflichtet hat, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Der Auslöser für diese Entscheidung war die Beschwerde eines Verbrauchers. Die bisherige Versorgung am Wohnort war nur zu einem überhöhten Verbraucherpreis mit einer Internetverbindung möglich. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass dies den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht entspricht, die auch eine Verfügbarkeit zu erschwinglichen Preisen beinhalten.
Alle Telekommunikationsanbieter hatten daraufhin einen Monat Zeit, um eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen freiwillig zur Nachbesserung bereit erklärte, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch. Dabei wurden mehrere Unternehmen konsultiert, die bereits über Infrastruktur an dem betreffenden Ort verfügten. Darunter waren sowohl Anbieter von kabelgebundenen Netzen als auch Anbieter von Internet über Mobilfunk oder Satellit.
Das nun verpflichtete Unternehmen, dessen Name nicht genannt wird, muss dem Verbraucher eine Mindestversorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben bieten. Dazu gehören eine Mindest-Downloadgeschwindigkeit von 10 MBit/s, eine Mindest-Uploadgeschwindigkeit von 1,7 MBit/s und eine maximale Latenz von 150 Millisekunden für die einfache Signalstrecke. Der Anbieter ist außerdem verpflichtet, diese Versorgung zu einem bezahlbaren Preis anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat kürzlich einen Betrag von etwa 30 Euro pro Monat für diesen Fall berechnet.
Das betroffene Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, diese Entscheidung vor Gericht überprüfen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickelt und ob dies ein Präzedenzfall für weitere ähnliche Beschwerden ist. Die Bundesnetzagentur betonte jedoch, dass sie weiterhin bemüht ist, das Recht auf schnelles Internet für alle Bürger in Deutschland zu verwirklichen.
Schlagwörter: Niedersachsen
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