Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verabschiedet: Neue Regelungen für Online-Plattformen

Am Donnerstag hat der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verabschiedet. Die Koalitionsmehrheit von SPD, Grünen und FDP stimmte dafür, während CDU/CSU und AfD dagegen stimmten. Die Gruppe der Linken enthielt sich bei der Abstimmung. Das DDG hat das Ziel, die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) der EU umzusetzen und das einschlägige Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weitgehend sowie das Telemediengesetz (TMG) komplett abzuschaffen.

Der Gesetzesbeschluss kommt mindestens einen Monat zu spät, da das europäische Plattformgesetz bereits seit Mitte Februar vollständig für alle betroffenen Online-Portale gilt. Die Verzögerung wurde dadurch verursacht, dass die deutschen Ministerien lange Zeit uneinig waren, wer für die Durchsetzung des DSA in Deutschland zuständig sein sollte.

Der DSA legt einen EU-weiten Rahmen fest, um gegen Hass, Hetze und Desinformation im Netz vorzugehen. Die Verordnung verpflichtet bereits seit August Unternehmen und Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X dazu, zu überprüfen, ob von ihren Plattformen Risiken für die Demokratie und Wahlen ausgehen. Die Kontrolle darüber, ob sie dies wirksam tun, obliegt nicht zuletzt der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Das Parlament hat nun eine neue unabhängige Stelle bei der Bundesnetzagentur zum Koordinator für Digitale Dienste (KDD) bestimmt. Zusätzlich zum Digital-Services-Coordinator (DSC) sind die Aufsicht über die Landesmedienanstalten, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Dennoch besteht der Bundesrat darauf, dass den Ländern auch Befugnisse zugestanden werden sollten.

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf für das DDG an einigen Stellen geändert, nachdem ein Antrag des Digitalausschusses gestellt wurde. Die Abgeordneten haben beispielsweise die Anforderungen an den DSC näher definiert. Die Leitung der Koordinierungsstelle muss über die notwendige Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde verfügen. Der Präsident der Bundesnetzagentur soll die Position allein durch ein Ausschreibungsverfahren auswählen. Bewerber dürfen zeitgleich nicht die Leitung oder Inhaberschaft eines Digitalunternehmens ausüben.

Zusätzlich soll der DSC ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten, um getroffene Entscheidungen transparent zu machen.

Bürgerrechtler haben ihre Besorgnis über die große Menge an Daten geäußert, die im Zuge der Umsetzung des DSA an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden. Plattformen sind bei Verdacht auf Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen, verpflichtet, dem BKA bestimmte Nutzerdaten zu übermitteln. Um diese Bedenken abzuschwächen, haben die Volksvertreter beschlossen, dass das BKA ab 2025 der Regierung jährlich Bericht über die erhaltenen Hinweise erstatten muss.

Bei der Koordinierungsstelle ist beabsichtigt, einen Beirat mit 16 Mitgliedern einzurichten, der Informationsansprüche haben soll. Berichte, Empfehlungen, Gutachten und Positionspapiere sollen frei zugänglich veröffentlicht werden.

Das Parlament hat zum umstrittenen Thema Websperren deutlich gemacht, dass sie auch als letztes Mittel in Betracht gezogen werden können, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht und eine gerichtliche oder behördliche Anordnung vorliegt. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die im NetzDG beibehaltenen Regelungen zum inländischen Zustellungsbevollmächtigten in das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt zu integrieren.

Des Weiteren soll die Impressumspflicht, die aus dem Telemediengesetz (TMG) übernommen wurde, so überarbeitet werden, dass sie sowohl ausreichende Transparenz und Erreichbarkeit gewährleistet als auch gefährdete Personen vor digitaler Gewalt schützt.

Experten sehen vielversprechende Möglichkeiten für den deutschen DSC. Die Unabhängigkeit, ein Beirat und ein anfängliches Forschungsbudget von 300.000 Euro werden als positive Ansätze angesehen. Allerdings müssen diese Ansätze mit Inhalten gefüllt werden, zum Beispiel durch eine parlamentarische Kontrolle.

Es ist von großer Bedeutung, als nächsten Schritt das Budget und das Personal für den DSC zu bestimmen und über seine Zuständigkeiten aufzuklären.

Einige Experten äußern Bedenken darüber, dass aufgrund der Verspätung die Möglichkeit stark gesunken sei, die Plattformen bereits vor der Europawahl effektiv zu kontrollieren. Ein Antrag auf Zugang zu Daten von Microsoft bei der Bundesnetzagentur könne nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden.

Der IT-Verband Bitkom betont, dass der Erfolg des neuen Rechtsrahmens davon abhängt, ob er auch für die betroffenen Unternehmen funktioniert und der Plattformökonomie in Deutschland und Europa weiterhin Raum für Innovationen lässt. Es wäre erforderlich, dass Unternehmen beispielsweise neue Meldeverfahren einführen und effektive Mechanismen für Nutzerbeschwerden etablieren. Eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden ist notwendig, wobei der KDD-Beirat eine entscheidende Rolle spielt.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft bemängelt, dass der Gesetzgeber weiterhin an der Verwendung von Websperren festhält. Es ist weder eine praktikable noch eine effiziente Methode, Blockaden zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet einzusetzen. Im Vergleich zur Entfernung rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führen Netzsperren lediglich zu einer Erschwernis des Zugangs, die jederzeit umgangen werden kann. Das Notice and Take Down-Verfahren wird als vorteilhafter angesehen, da Anbieter von Online-Diensten dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen, sobald sie davon erfahren.

Schlagwörter: BKA + DDG + DSA

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  • 21. März 2024