Patentklage gegen Lenovo: Kein Verkauf von Motorola-Handys und Co. in Deutschland

Lenovo, der chinesische Hersteller von elektronischen Geräten, hat derzeit in Deutschland mit einem kleinen Hindernis zu kämpfen. Und nein, es handelt sich nicht um eine plötzliche Abneigung der Deutschen gegenüber chinesischer Technologie – es geht um eine Patentklage. Das US-Unternehmen InterDigital hat Lenovo wegen Verletzung von 4G- und 5G-Mobilfunkpatenten verklagt und das Münchener Landgericht hat dem zugestimmt. Das bedeutet, dass Lenovo vorerst keine Handys der Marke Motorola, Notebooks und Tablets mit Mobilfunkzugang, die ein WWAN-Modul besitzen, verkaufen darf. Das ist natürlich ärgerlich für Lenovo, aber auch für Retail-Händler, die nun keine neuen Geräte erhalten können.

InterDigital hat sogar eine Kaution in Höhe von über 4 Millionen Euro hinterlegt, um das Urteil vorzeitig in Kraft treten zu lassen. Das ist mehr als das Taschengeld, das du als Kind bekommen hast, aber wahrscheinlich weniger als das Geld, das du für dein neuestes technologisches Spielzeug ausgegeben hast. Trotzdem plant Lenovo, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Sache ist also noch nicht endgültig entschieden.

Josh Schmidt, der Justiziar von InterDigital, hofft, dass Lenovo nach dem Urteil seine Vorgehensweise überdenkt und eine gerechte und angemessene Lizenzvereinbarung eingeht. Lenovo wiederum argumentiert, dass InterDigital die Lizenz nicht zu fair, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen angeboten hat, wie es bei der Vergabe von Standard-Patenten üblich ist. Sie werfen InterDigital vor, sich nicht an die Regeln zu halten und angeblich unfaire Bedingungen zu stellen. Das ist ein bisschen wie das Spiel „Ich bin der Boss, und du spielst nach meinen Regeln“, nur dass es hier um Millionen von Euro geht.

Lenovo ist übrigens nicht das einzige Unternehmen, das mit Patentklagen konfrontiert ist. Auch Samsung ist in der gleichen Situation. Im April wurde entschieden, dass Samsung ein Patent des chinesischen Klägers Datang Mobile verletzt hat, das als essenziell für den Mobilfunkstandard 4G/LTE gilt. Auch hier besteht die Möglichkeit eines Verkaufsverbots für die betroffenen Geräte, insbesondere die beliebten Galaxy-Smartphones. Bisher hat Datang jedoch keine Kaution hinterlegt, um das Urteil vorzeitig zu vollstrecken. Vielleicht warten sie einfach nur darauf, dass Samsung ihnen ein „Sorry“ in Form von Geld sagt.

InterDigital ist übrigens ein bekanntes Unternehmen für Patentverwertung in den USA. Sie haben bereits mit Unternehmen wie ZTE, Huawei, Oppo, Nokia, Samsung und Microsoft vor Gericht gestritten. Das klingt nach einem wahren Gerichtsmarathon. Vielleicht sollte jemand ihnen ein T-Shirt mit der Aufschrift „Ich habe gegen InterDigital gekämpft und alles, was ich bekam, war dieses T-Shirt“ schenken.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Patentstreitigkeiten zwischen Lenovo, Samsung und InterDigital weiterentwickeln werden. Vielleicht einigen sie sich auf eine Lizenzvereinbarung, vielleicht ziehen sie vor Gericht weiter. Wer weiß? Was wir jedoch sagen können, ist, dass diese Fälle erneut zeigen, wie wichtig der Schutz von Patenten und geistigem Eigentum in der Technologiebranche ist. Und dass Gerichtsverhandlungen Unternehmen wirklich einen Strich durch die Rechnung machen können. Also, liebe Unternehmen, haltet euch an die Regeln und spielt fair! Sonst könnte es teuer werden.

Schlagwörter: Lenovo 4G- + InterDigital-Justiziar Josh Schmidt + Samsung

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  • 10. Mai 2024