Wer IT-Sicherheitslücken ausbeutet, um Systeme zu verbessern, anstatt sie auszunutzen – das ist eine gute Nachricht! Das Bundesjustizministerium möchte diese Helden der digitalen Sicherheit mit einem neuen Entwurf für die Reform des Computerstrafrechts besser absichern. Anstatt Strafen zu riskieren, sollen sie zukünftig staatlich anerkannt werden. Der Fokus liegt darauf, ein sicheres Umfeld für White Hacking zu schaffen, ohne dabei Cyberkriminelle in Schutz zu nehmen.
Der Gesetzesentwurf schlägt vor, dass das Ausspähen und Abfangen von Daten in besonders schweren Fällen härter geahndet werden soll. Wer beispielsweise aus Profitgier oder gewerbsmäßig in kritische Infrastruktur eindringt, um Schaden anzurichten, muss künftig mit Strafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Das ist ein deutlicher Schritt nach oben im Vergleich zu den aktuellen maximalen zwei bzw. drei Jahren Haft für Datenabfang und -ausspähung.
Aber was bedeutet das für die Sicherheitsforscher, die mutig in scheinbar gefährliche digitale Territorien vordringen, um Schwachstellen aufzudecken? Hier gelten drei wichtige Punkte:
1. Absicht: Das Eindringen muss dem Ziel dienen, eine Sicherheitslücke zu finden.
2. Verantwortung: Die Absicht muss bestehen, die gefundene Schwachstelle an verantwortliche Stellen weiterzugeben.
3. Gute Absichten: Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Sicherheit, nicht auf Profit oder Schaden.
Der Gesetzentwurf möchte somit eine klare Grenze ziehen: Wer gut gemeint handelt, erhält Schutz. Wer hingegen mit böswilliger Absicht agiert, muss Konsequenzen tragen.
Trotz des Fortschritts bleiben kritische Stimmen laut. Der Hacker-Paragraf (202c) wird von Sicherheitsforschern weiterhin kritisiert, da er Werkzeuge, die auch für White Hacking geeignet sind, kriminalisiert. Die Debatte konzentriert sich darauf, ob und wie dieser Paragraf angepasst werden muss, um eine klare Trennung zwischen harmloser Forschung und krimineller Nutzung zu ermöglichen.
Prof. Dennis-Kenji Kipker von der Hochschule Bremen sieht den neuen Entwurf dennoch als gelungenen Kompromiss. Er schafft eine Grundlage für White Hacking, ohne die Sicherheitssysteme in Gefahr zu bringen. Die Zukunft des digitalen Sicherheitslands zeigt sich hier im Fokus: Schutz und Förderung zugleich, denn nur so können wir effektiv gegen Cyberkriminalität vorgehen.
Schlagwörter: Marco Buschmann + FDP + 202c
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