Schufa-Schranken: Regierung reformiert Datenschutz, Verbraucher jubeln – Burger-Rezepte bleiben verschlossen!

Endlich! Die Schufa bekommt Konkurrenz! Verbraucher dürfen sich auf mehr Rechte gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa freuen. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Bundesdatenschutzgesetz zu reformieren, um die Macht der Schufa ein bisschen einzudämmen. Der Vorschlag wird nun an den Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet – hoffentlich ohne Zwischenfälle.

Was genau sieht die geplante Reform vor? Nun, Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa dürfen in Zukunft bestimmte Daten nicht mehr zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit einer Person verwenden. Das betrifft unter anderem die Wohnadresse, den Namen und sogar Informationen aus sozialen Netzwerken. Da fragt man sich doch, ob die Schufa auch einen Blick auf unsere Urlaubsfotos oder unsere geheimen Burger-Rezepte werfen wollte.

Aber das ist noch nicht alles. Auch Informationen über Ein- und Auszahlungen auf Bankkonten dürfen nicht mehr verwendet werden. Scheint so, als ob die Schufa sich jetzt etwas weniger für unser Shopping-Verhalten interessieren muss. Schade eigentlich, ich hatte mich schon auf personalisierte Werbung für Schuhe gefreut, die perfekt zu meinen Kontoauszügen passen.

Die geplante Reform ist übrigens eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2023. Der EuGH hat damals festgelegt, dass die Bonitätsprüfung von Verbrauchern nur innerhalb gewisser Grenzen zulässig ist. Das Urteil erging in einem Fall aus Deutschland, bei dem einer Frau aufgrund ihrer Schufa-Bewertung ein Kredit verweigert wurde. Sie wollte daraufhin eine detaillierte Aufschlüsselung ihres Score-Wertes, aber die Schufa hat sich quer gestellt. Da hat sich wohl jemand denken lassen: „Wenn wir schon über jemanden urteilen, dann bitte ohne jegliche Transparenz!“

Mit dem geplanten Gesetz sollen Verbraucher nun transparent darüber informiert werden, welche Daten und Kategorien von Daten ihren Score-Wert beeinflusst haben und wie dieser Wert überhaupt berechnet wird. Endlich bekommen wir eine Antwort auf die Frage, warum wir bei der Schufa so schlecht abschneiden. Vielleicht liegt es ja doch nicht an unseren geheimen Burger-Rezepten.

Auch Diskriminierung soll durch Scoringmaßnahmen effektiv verhindert werden. Das Gesetz verbietet es, dass die Postleitzahl oder die politische Orientierung darüber entscheiden, ob jemand zahlungsfähig ist oder nicht. Na, da sind wir aber beruhigt! Ab jetzt können wir unsere politische Orientierung frei ausleben, ohne Angst zu haben, dass uns die Schufa deshalb den Kredit verweigert. Wir können uns also weiterhin politisch engagieren und uns gleichzeitig neue Schuhe kaufen – ein wahrer Segen!

Aber halt, es gibt noch eine kleine Einschränkung. Betroffene Personen haben kein Recht auf Auskunft, wenn die Offenlegung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des Verantwortlichen oder eines Dritten enthüllen würde und das Interesse an der Geheimhaltung das Interesse der betroffenen Person überwiegt. Da hat die Schufa wohl ein Ass im Ärmel behalten. Aber Moment mal, ist die Schufa nicht ein Unternehmen? Was haben die denn für Geheimnisse? Vielleicht entdecken wir ja bald, dass die Schufa heimlich eine Schuhfabrik betreibt. Das wäre doch mal eine Überraschung!

Alles in allem sieht die geplante Reform des Bundesdatenschutzgesetzes auch vor, dass Forschungsvorhaben erleichtert werden. Unternehmen und Institutionen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten, müssen bei länderübergreifenden Projekten zukünftig nur noch eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner haben. Das wird sicherlich die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen verbessern und zu neuen Erkenntnissen führen. Vielleicht entdecken wir ja bald, dass Menschen mit einer Vorliebe für Sneaker ein höheres Einkommen haben – wer weiß?

Insgesamt scheint die geplante Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Verbraucher erhalten mehr Rechte und die Schufa wird etwas in ihre Schranken gewiesen. Wer weiß, vielleicht haben wir bald mehrere Wirtschaftsauskunfteien zur Auswahl und können uns aussuchen, welche uns am besten gefällt. Schließlich sollten wir als Verbraucher die Kontrolle über unsere Daten haben – und unsere geheimen Burger-Rezepte für uns behalten können.

Schlagwörter: Schufa + EuGH + Gerichtshofs

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  • 7. Februar 2024