Avast zahlt 16,5 Millionen Euro Strafe für unbefugten Verkauf von Kundendaten

Avast, das Unternehmen für Cybersicherheitssoftware, wurde kürzlich dabei erwischt, Kundendaten ohne deren Einwilligung zu speichern und zu verkaufen. Dies hat nun zur Folge, dass Avast eine saftige Geldstrafe in Höhe von 16,5 Millionen Euro zahlen muss. Die Federal Trade Commission (FTC) gab am Donnerstag bekannt, dass Avast mit dieser Geldstrafe belegt wurde und zukünftig daran gehindert wird, Benutzerdaten zu Werbezwecken zu verkaufen.

Laut der Beschwerde der FTC hat Avast von mindestens 2014 bis 2020 Benutzerdaten über das Web-Browsing durch seine Antivirensoftware und Browsererweiterung erfasst. Auf diese Weise konnte das Unternehmen Informationen über religiöse Überzeugungen, gesundheitliche Probleme, politische Ansichten, Standorte und finanziellen Status sammeln. Doch damit nicht genug, denn Avast hat diese Informationen anschließend ohne das Wissen der Kunden an über 100 Dritte verkauft und unbegrenzt gespeichert.

Die Aufmerksamkeit auf die Datenschutzpraktiken von Avast wurde erstmals im Jahr 2020 durch eine gemeinsame Untersuchung von Motherboard und PCMag gelenkt. Kurz nachdem die Berichte bekannt wurden, hat Avast seinen Datenbeschaffungsbereich namens Jumpshot eingestellt. Doch trotz der Behauptung von Avast, personenbezogene Informationen vor dem Verkauf von Benutzerdaten zu entfernen, hat die FTC festgestellt, dass es nicht ausreichend gelungen ist, die Browserinformationen der Verbraucher ausreichend zu anonymisieren. Stattdessen wurden Daten mit individuellen Identifikatoren für jeden Browser verkauft, die Informationen über besuchte Websites, Zeitstempel, Gerätetyp und verwendeten Browser sowie den Standort preisgaben.

Die FTC erhebt zudem den Vorwurf, dass Avast seine Benutzer getäuscht hat, indem es behauptete, dass seine Software dazu beiträgt, das Tracking im Web zu eliminieren, obwohl es in Wirklichkeit selbst das Tracking durchführte.

Zusätzlich zur Geldstrafe in Höhe von 16,5 Millionen Euro verbietet die vorgeschlagene Anordnung der FTC Avast, falsche Angaben über die Verwendung der gesammelten Daten zu machen. Avast ist verpflichtet, den Verkauf oder die Lizenzierung von Browserdaten aus seinen Produkten an Werbetreibende zu beenden und alle Web-Browsing-Daten, die von Jumpshot erhalten wurden, zu löschen. Des Weiteren muss Avast die betroffenen Kunden über den unbefugten Verkauf ihrer Daten informieren, ohne dass sie davon wussten.

Bisher hat Avast nicht umgehend auf die Anfrage von The Name des Mediums nach einem Kommentar geantwortet.

Die FTC hat in den vergangenen Wochen ihre Bemühungen verstärkt, gegen unzureichende Datenschutzpraktiken vorzugehen. Im Januar erzielte die FTC eine Vereinbarung mit Outlogic (ehemals X-Mode Social), die es dem Datenbroker untersagt, Informationen zu verkaufen, die zur Verfolgung von Benutzerstandorten genutzt werden können. InMarket wurde ebenfalls untersagt, genaue Benutzerstandorte zu verkaufen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Datenschutzpraktiken überdenken und den Schutz der Privatsphäre ihrer Kunden ernst nehmen. Denn letztendlich sollte der Schutz unserer Daten im Internet höchste Priorität haben.

Schlagwörter: FTC + Avast + PCMag

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  • 22. Februar 2024