EU einigt sich auf Regulierung von digitalen Arbeitsplattformen: Algorithmen müssen sich an Regeln halten!

Endlich ist es soweit! Die EU hat sich auf eine neue Regulierung von digitalen Arbeitsplattformen geeinigt. Das Hauptziel dieser Regulierung ist es, gegen die weit verbreitete Scheinselbständigkeit vorzugehen und die Arbeitnehmerrechte zu schützen. Nach zwei gescheiterten Versuchen haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten nun endlich mit Vertretern des EU-Parlaments auf eine Vereinbarung geeinigt.

Und wer ist besonders stolz auf diese Vereinbarung? Der belgische Wirtschafts- und Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne natürlich! Schließlich hat Belgien derzeit die Rolle des Vorsitzenden des Rates der Europäischen Union inne. Dermagne betont, dass es sich um das erste EU-Recht handelt, das das algorithmische Management am Arbeitsplatz reguliert und EU-weite Mindeststandards zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Millionen von Plattform-Arbeitern festlegt.

Aber was genau steht eigentlich in dieser Vereinbarung? Eine digitale Arbeitsplattform wird definiert als eine Plattform, auf der Einzelpersonen Dienstleistungen auf Anfrage eines Auftraggebers erbringen, wobei zumindest teilweise Telekommunikation verwendet wird. Um diese Definition zu erfüllen, müssen automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme eingesetzt werden. Plattformen, die hauptsächlich den Handel mit Gütern betreffen und nicht Dienstleistungen, fallen nicht unter diese Regelung. Also keine Sorge, liebe Sexarbeiter, die ihre Dienstleistungen auf Plattformen anbieten, auf denen hauptsächlich andere Waren gehandelt werden.

Der Entwurfstext enthält verschiedene Verbote für automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme auf digitalen Arbeitsplattformen. Die Algorithmen dürfen weder übermäßigen Druck ausüben noch die Gesundheit und Sicherheit gefährden. Sie dürfen auch keine biometrischen Daten oder eine umfangreiche Menge personenbezogener Daten verwenden, wie zum Beispiel emotionale oder psychische Zustände des Jobbers, private Gespräche, Aktivitäten des Jobbers außerhalb der Arbeitszeit oder Vorhersagen über die Ausübung von Grundrechten wie Kollektivmaßnahmen. Es dürfen auch keine Informationen über Rasse, ethnische Herkunft, Migrationsstatus, politische oder religiöse Ansichten, Behinderungen, Gesundheitszustand, Sexualleben, sexuelle Orientierung oder Gewerkschaftszugehörigkeit verwendet werden. Also liebe Algorithmen, haltet euch gefälligst an diese Regeln!

Auch Folgenabschätzungen für Datenschutz sowie Sicherheit und Gesundheit sind vorgeschrieben. Der Betrieb automatischer Überwachungs- und Entscheidungssysteme muss offengelegt werden. Das heißt, die Ziele der Systeme, die genutzten Datenkategorien sowie die Übermittlung und die Empfänger personenbezogener Daten müssen transparent gemacht werden. Bei Entscheidungssystemen wird auch analysiert, wie das Verhalten der Jobber die Entscheidungen beeinflusst und welche Gründe zu nachteiligen Entscheidungen geführt haben. Ganz schön viel Transparenz, oder?

Und als Sahnehäubchen bekommen die Jobber auch noch das Recht, ihre personenbezogenen Daten kostenlos an Dritte weiterzugeben, um ihre Rechte zu schützen und ihre Interessen zu wahren. Na dann, liebe Jobber, nutzt diese Möglichkeit!

Diese neue Regulierung von digitalen Arbeitsplattformen ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und zur Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung auf diesen Plattformen. Sie stellt sicher, dass die Algorithmen nicht die Oberhand gewinnen und die Arbeitnehmer fair behandelt werden. Mit dieser Regelung setzt die EU ein Zeichen für den Schutz der Arbeitnehmer im digitalen Zeitalter. Also, liebe Algorithmen, haltet euch gefälligst an die Regeln!

Schlagwörter: EU + Pierre-Yves Dermagne + Parti

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  • 12. März 2024