Das Wall Street Journal (WSJ) hat gemäß nicht genannter Insider berichtet, dass das US-Justizministerium in Erwägung zieht, Julian Assange zu erlauben, sich wegen des Vorwurfs des unangemessenen Umgangs mit klassifizierten Informationen schuldig zu bekennen. Klingt nach einem interessanten Deal, oder? Assange würde ein Schuldbekenntnis ablegen und im Gegenzug würden die restlichen Anklagepunkte fallen gelassen werden. Klingt nach einem guten Deal für Assange, oder?
Nun, seine Anwälte sind skeptisch. Sie haben festgestellt, dass es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass das Justizministerium tatsächlich dazu bereit ist. Das ist wie ein Date zu haben, sich darauf zu freuen und dann am Ende allein zu Hause zu sitzen und Eis zu essen. Nicht so cool.
Aber wie ist Assange überhaupt in diese Situation geraten? Vor etwa fünf Jahren, während der Amtszeit von Donald Trump, wurde eine Anklage wegen Spionage gegen ihn von den USA erhoben. Aber hier ist der Witz: Es wird ihm nicht vorgeworfen, selbst Spionage betrieben zu haben. Stattdessen dreht sich die Anklage hauptsächlich darum, dass Assange geheime Informationen erhalten hat, einschließlich vertraulicher Informationen von Bradley Manning, einem ehemaligen US-Soldaten, die er dann auf Wikileaks veröffentlicht hat. Einige dieser Informationen waren geheim und von US-Behörden von Bürgern anderer Länder erhalten worden. Die US-Regierung war besonders empört über ein Video, das den grundlosen Beschuss von Zivilisten und Journalisten durch US-Soldaten aus einem Kampfhubschrauber zeigt. Das ist kein Witz, das ist wirklich passiert.
Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnet die mögliche Gesamtstrafe von 175 Jahren Haft für Assange als eine Form des „Tods auf Raten“. Das klingt nach einer schrecklichen Strafe, aber das ist kein Witz. Die Anklage stellt für die US-Staatsanwaltschaft jedoch eine rechtliche Herausforderung dar, da die Verbreitung vertraulicher Informationen eine Hauptaufgabe von Journalisten ist und bisheriges juristisches Terrain betreten wird. Es ist also keine leichte Entscheidung, die sie treffen müssen.
Im Jahr 2020 bezeichnete Nils Melzer, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Folter, das rechtliche Vorgehen der USA als einen inszenierten Prozess. Er behauptet, dass die Vorwürfe gegen Assange konstruiert seien und dass ein blutrünstiges System am Werk sei, um ein abschreckendes Beispiel zu setzen und andere Journalisten einzuschüchtern. Das ist definitiv kein Witz, sondern eine ernste Anschuldigung.
Aber zurück zum Deal. Laut dem WSJ haben Assanges Anwälte in den letzten Monaten Gespräche mit Vertretern des US-Justizministeriums über einen potenziellen Deal geführt. Der Vorwurf des „unangemessenen Umgangs mit klassifizierten Informationen“ beinhaltet verschiedene Straftaten, die weniger schwere Strafen zur Folge haben als Spionage. Das klingt nach einer Win-Win-Situation, oder? Assange könnte ein Schuldbekenntnis ablegen und im Gegenzug eine mildere Strafe erhalten. Er ist seit April 2019 im hochsicheren Belmarsh-Gefängnis in London inhaftiert, nachdem er sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft versteckt hatte, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Das ist kein Witz, das ist die Realität.
Aber hier kommt der Haken: Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Deal tatsächlich zustande kommt. Die Verhandlungen könnten ins Stocken geraten, wie das WSJ berichtet. Außerdem müsste jeder Deal von der höchsten Ebene des US-Justizministeriums genehmigt werden. Das bedeutet diplomatische und innenpolitische Konsequenzen. Das ist wie ein Poker-Spiel, bei dem die Einsätze hoch sind und man nicht sicher ist, ob man gewinnen wird.
Auf der anderen Seite steht die US-Regierung unter internationalem Druck, Assange freizulassen. Bundeskanzler Scholz hat sich gegen die Auslieferung von Assange an die USA ausgesprochen. Vielleicht nutzen sie die mögliche Vereinbarung und Freilassung als PR-Taktik, um Druck abzubauen. Das ist wie ein Schachzug, um die Gegner zu überraschen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt. Assange hat alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und eine Anhörung im Februar soll entscheiden, ob er noch einmal Berufung einlegen darf. Die Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet. Das ist wie ein spannendes Finale, bei dem man nicht weiß, wer gewinnen wird.
Der Fall gegen Julian Paul Assange vor dem US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia wird als „USA v Julian Paul Assange“ geführt und hat das Aktenzeichen 1:18-cr-00111. Das ist kein Witz, das ist die offizielle Bezeichnung des Falls.
Wie auch immer die Geschichte endet, es bleibt spannend. Und hey, wer weiß, vielleicht wird es am Ende doch noch ein Happy End geben.
Schlagwörter: USA + Julian Assange + Schweden
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